Veranstaltungsdetails

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Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

BauGB-Novelle Teil 1: Wohnungsbauturbo

Termin
09.12.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Stuttgart | Baden-Württemberg
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BW254007
Dozent
Prof. Dr. Reinhard Sparwasser
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr.                                                    Reinhard Sparwasser

Prof. Dr. Reinhard Sparwasser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br., Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., jahrzehntelange Praxiserfahrung im Bau-/Planungs- und Umweltrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Europarecht, Immobilienrecht, Projektentwicklung

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Inhalte

Das Seminar befasst sich mit der jüngsten Änderung des BauGB durch das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (Wohnungsbau-Turbo). Das Gesetz trat am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Ziel der Veranstaltung ist es, die neuen Rechtsvorschriften vorzustellen und praxisorientierte Hinweise für ihre künftige rechtssichere Anwendung zu geben.

Hinweis: Aus aktuellem Anlass erweitern wir das Programm um einen Exkurs zum Thema Solarzäune - Erneuerbare Energien und örtliche Bauvorschriften.
Das zuständige Landesministerium hat in einer Email seine Auffassung zu den neugefassten § 74 Abs. 1 Satz 2 und 3 LBO Baden-Württemberg dargelegt. Danach soll in örtlichen Bauvorschriften nicht nur jegliche Beschränkung von Anlagen, die auch der Nutzung erneuerbarer Energien dienen - wie Solarzäune oder -fassaden, unzulässig sein. Auch seien örtliche Bauvorschriften mit solchen Einschränkungen insgesamt unwirksam, d. h. sie finden auch auf gewöhnliche Einfriedungen und Fassaden keine Anwendung mehr, und alles ohne jede Abwägung.
Stimmt das? Ist dieser Eingriff in die Planungshoheit gerechtfertigt? Ist es sinnvoll, sich dagegen durch eine Kommunalverfassungsbeschwerde zu wehren? Darauf werden wir aus aktuellem Anlass am Rande auch eingehen

Zielgruppe

Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der für die Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-565 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW als Pflichtveranstaltung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten anerkannt. Registrier-Nr.: 76060

Inhaltlich zuständig

Rainer Floren

Organisatorisch zuständig

Sonja Blessing

Organisation

Susanne Rothe

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen

Veranstaltungsort