Veranstaltungsdetails

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Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

BauGB-Novelle Teil 2: Weitere neue Vorschriften ,zur Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens`

Termin
30.06.2026
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB264207
Dozierende
Prof. Dr. Reinhard Sparwasser, Dr. Jens Wahlhäuser
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Prof. Dr.                                                    Reinhard Sparwasser

Prof. Dr. Reinhard Sparwasser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br., Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., jahrzehntelange Praxiserfahrung im Bau-/Planungs- und Umweltrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Europarecht, Immobilienrecht, Projektentwicklung

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Dr.                                                          Jens Wahlhäuser

Dr. Jens Wahlhäuser

Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt. Mitautor des Kommentars Dr. Schrödter (Hrsg.) "Baugesetzbuch".

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Inhalte

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Novellierung des Baugesetzbuches in zwei Schritten angekündigt.

Nachdem Teil 1 durch das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Wohnungsbau-Turbo)" am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, soll Teil 2 im Frühjahr 2026 das parlamentarische Verfahren durchlaufen und noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Nach dem Koalitionsvertrag ist vorgesehen:
…"In einem zweiten Schritt werden wir eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens vornehmen. Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert.
In Milieuschutzgebieten werden Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetischer Sanierung sozialverträglich ermöglicht. Selbstnutzende Eigentümer werden wir von den Regelungen des Milieuschutzes ausnehmen.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.
Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert."

Außerdem sollen größere Einzelhandelsvorhaben erleichtert zulässig werden, was erhebliche Auswirkungen in der Nahversorgung haben dürfte.

Bis zum Termin sollten die neuen Gesetzestexte vorliegen, selbst wenn das Gesetz bis dahin noch nicht in Kraft getreten sein sollte. Sie können sich frühzeitig darauf einstellen, ggf. Verfahren umstellen oder neue Vorhaben in Angriff nehmen. Die jahrelang erprobten und erfahrenen Dozenten zeigen Inhalte und Zusammenhänge auf, geben Auslegungshilfen und warnen vor neuen Fallstricken. So sind Sie unter den ersten, die mit dem neuen Gesetz rechtssicher umgehen können.

Soweit bis dahin wichtige Erkenntnisse zur Novelle 1. Teil vorliegen, sollen diese mitbehandelt werden.

Zielgruppe

Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der für die Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren