Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz

Notfall-VO, RED III, WindBG, BNatSchG - die neuen artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von WEA an Land nach dem Auslaufen der Notfall-VO

Termin
14.11.2025
Uhrzeit
9:00 - 13:30 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250767
Dozierende
Michael Heugel, Dr. Stefan Lütkes
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Michael Heugel

Ministerialrat, Leiter des Referats "Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn.

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Dr.                                                          Stefan Lütkes

Dr. Stefan Lütkes

Ministerialrat a.D., stv. Vorsitzender im Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Rechtsanwalt in der Kanzlei Kerkmann, Saame, Jeromin, Andernach, dort zuständig für das Umwelt und Energierecht, bis Ende 2023 Leiter des Referats "Gebietsschutz, Natura 2000", zuvor Leiter des Referats "Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege" im Bundesumweltministerium.

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Inhalte

In dem Webinar nehmen wir die aktuellen Entwicklungen in den Blick, die mit der auslaufenden EU-Notfallverordnung zusammenhängen (zunächst befristet bis 30.06.2024, läuft am 30.6.2025 aus). Damit sollten Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt werden (u.a. Einführung sog. Beschleunigungsgebiete, Verzicht auf die Durchführung einer UVP und eineartenschutzrechtliche Prüfung). Ab Juli gibt es also einen planerischen und genehmigungsrechtlichen "Leerraum", bis es zur Umsetzung durch RED III kommt. Welche Prüfungsanforderungen gelten solange?

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III), durch die die Beschleunigungseffekte der NotfallVO verstetigt werden sollen. Die RED III ist vom Europäischen Parlament am 12.9.2023 verabschiedet und sollte in einigen Teilen bis zum 1.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Das wurde durch die vorgezogenen Neuwahlen nur teilweise realisiert.

Wir beschäftigen uns zudem mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Das WindBG verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen. Die Strategie zum Ausbau der Windenergie an Land (2023) sieht für 2035 ein Ausbauziel von 160 Gigawatt vor.

Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in einigen Punkten geändert worden (Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten, bundeseinheitlicher Standards im Hinblick auf die Signifikanzschwellen, Beschränkung auf 15 kollisionsgefährdete Brutvogelarten, Vereinfachung der Alternativenprüfung, Repowering unter Berücksichtigung der Vorbelastung, Nationale Hilfsprogramme für betroffen Arten und Finanzierung durch Anlagenbetreiber, Definition von Schutzmaßnahmen). Gemäß den Übergangsregelungen sind die neuen Vorschriften ab dem 1.2.2024 anzuwenden, die bisherige Wahlmöglichkeit ist entfallen.

Unsere Dozenten berichten aus erster Hand und erläutern Ihnen die aktuellen gesetz-lichen Regelungen. Gemeinsam diskutieren wir die Folgen der neuen Regelungen für die Berücksichtigung von Artenschutzbelangen beim Ausbau der Windenergie an Land.

Das Programm haben wir angesichts des aktuellen Entwicklungen umgestellt und erweitert.

Zielgruppe

Beschäftigte der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Ordnungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
Hinweise zur Teilnahme
Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an umweltrecht@vhw.de .

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 4,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 71409 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-021 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange