Inhalte
Das Baugesetzbuch enthält einen Instrumentenkasten für alle städtebaulichen Fallgestaltungen, die in der Praxis auftreten können. Forderungen nach einer Erleichterung des Bauens, Beschleunigung der Verfahren und Reduzierung von Vorgaben stehen die europarechtlichen Anforderungen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung gegenüber. Ziel einer Bauleitplanung ist es, einen gerechten Ausgleich zu finden. So müssen die Festsetzungen in einem Bebauungsplan fachlich und rechtlich einwandfrei sein, sie sollen aber die nachfolgende Umsetzung möglichst wenig einengen. Zudem müssen angestrebte Vereinfachungen dort ihre Grenze zeigen, wo sie zum Verlust der städtebaulichen Qualität führen würden. In diesem Spannungsfeld die richtige Entscheidung zu treffen, gehört zu den Kernaufgaben der Stadtplanung in unseren Städten und Gemeinden. In den meisten Städten und Gemeinden werden Umfang und Dichte von Festsetzungen nicht nur von den örtlichen Rahmenbedingungen bestimmt, sondern auch von den Wünschen der Investoren, d. h. von der Aufgabenstellung und dem hierfür erforderlichen städtebaulichen Konzept. So kommen für ein Gewerbegebiet mit kaum im Vorfeld abschätzbaren Grundstücksgrößen, Baukörpergrößen und Freiflächennutzungen naturgemäß völlig andere Festsetzungsmuster in Betracht, als etwa für eine in ihren Grundzügen festgefügte innerstädtische Bebauung. Zudem erfordern von einem Investor gewünschte Einzellösungen andere städtebauliche Festsetzungsstrategien als ein Gebiet, in dem viele unterschiedliche Nutzer ihre Vorstellungen realisieren werden. Das Webinar behandelt diesen Spagat zwischen der planerischen Konzeption auf der einen Seite sowie den rechtlichen und kommunalpolitischen Aspekten des Bebauungsplans auf der anderen. Neben all diesen Anforderungen darf die Qualität des Städtebaus nicht zu kurz kommen. An Hand von Beispielen aus der Praxis werden wichtige Überlegungen für die tägliche Arbeit abgeleitet. Selbstverständlich werden auch alle gesetzlichen Neuregelungen im Städtebaurecht umfassend behandelt.
Zielgruppe
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Führungskräfte in den Kommunalverwaltungen, bei der Landes- und Regionalplanung, bei den Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange, Architekten und Stadtplaner, Investoren.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 79099 anerkannt.
Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registrier-Nr. 26-50009-475 anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
Für das Webinar nutzen wir
Cisco Webex Meeting.
Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
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Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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