Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Das Einvernehmen der Gemeinde im Planungsrecht -

Erteilung, Verweigerung, Ersetzung und Fiktion

Termin
18.09.2025
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL250013
Dozent
Prof. Dr. Holger Kröninger
Nicht-Mitglieder
€ 160,00*
vhw-Mitglieder
€ 140,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr.                                                    Holger Kröninger

Prof. Dr. Holger Kröninger

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner, Saarbrücken

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Inhalte

Jede Genehmigung von Bauvorhaben setzt für die zukünftige Planung der Gemeinde Festpunkte und engt daher die planerische Gestaltungsfreiheit der Gemeinde ein.

Deshalb darf nach § 36 BauGB über ein Bauvorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden. Mit der Bindung der Baugenehmigungsbehörde an das Einvernehmen der Gemeinde wird die gemeindliche Planungshoheit gesichert.

Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB stellt die Gemeinden immer wieder vor schwierige Fragen, die in der bauaufsichtlichen Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnen. Es ist kein Einzelfall, dass ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben den eigentlichen planungsrechtlichen Interessen der Gemeinde widerspricht. Vor diesem Hintergrund nutzen die Gemeinden häufig die Gelegenheit, im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung des Einvernehmens die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die kommunalen Planungsinteressen durchzusetzen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, aktuelle Probleme mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren. Gerne können Sie Ihre konkreten Praxisfälle vorab einreichen. Sie werden dann im Seminar besprochen.

Zielgruppe

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, insbesondere der Bauplanungs- und Bauverwaltungsämter, der Bauaufsichtsbehörden, der Kommunalaufsicht und Rechtsanwälte.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer).

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort