Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB

Termin
11.09.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244098
Dozent
Dr. Nils Gronemeyer
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Nils Gronemeyer

Dr. Nils Gronemeyer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Agrarrecht, seit 1994 als Anwalt bei der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte und Notare (Bielefeld/Detmold/Gütersloh/Paderborn/Minden/Hannover/Paris/Peking) am Standort Paderborn überwiegend im Bau- und Planungsrecht tätig. Lehrauftrag für Umweltrecht an der Fachhochschule Südwestfalen und seit 2012 Dozent beim vhw.

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Inhalte

Art. 28 Abs. 2 GG verbürgt die Planungshoheit der Gemeinde. § 36 BauGB gewährleistet deshalb der Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben in ihrem Gemeindegebiet, soweit sie nicht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits von ihrer Planungshoheit Gebrauch gemacht hat.

Gerade in kleineren Kommunen ist Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens häufig kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern der Entscheidung eines Ausschusses oder sogar des Rates vorbehalten. Die Gemeindevertreter sehen hierin häufig die Möglichkeit, auf die bauliche Entwicklung und Gestaltung in ihrer Gemeinde Einfluss zu nehmen. Sie verkennen dabei, dass es sich bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens um ein rechtliches Prüfungsverfahren handelt, das keine politischen Entscheidungsspielräume eröffnet, sondern nur die Möglichkeit bietet, planungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB hält jedoch nicht nur für die Gemeinde zahlreiche Fallstricke bereit, sondern auch für die Genehmigungsbehörde. Sie muss das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens so formulieren, dass die im Gesetz geregelte Zwei-Monats-Frist auch ausgelöst wird. Sie muss dabei der Gemeinde alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit diese die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auch prüfen kann. Versagt die Gemeinde das Einvernehmen zu Unrecht, muss die Genehmigungsbehörde prüfen, ob sie das gemeindliche Einvernehmen ersetzen muss und auch dabei zahlreiche Formalien beachten.

Anhand der aktuellen Rechtsprechung und vor allem eigener Fälle aus der anwaltlichen Praxis wird der Dozent mit Ihnen die Grundsätze und Feinheiten des gemeindlichen Einvernehmens erarbeiten und Handlungsempfehlungen geben. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion von Problemen mit dem erfahrenen Dozenten und den anwesenden Fachkollegen!

Besonders profitieren Sie von dem Webinar, wenn Sie Ihre aktuellen "Problemfälle" mitbringen: Gerne können Sie spezielle Fragen bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter fortbildung@vhw.de einreichen. Wir leiten Ihre Schilderung an den Dozenten weiter und Ihr Praxisproblem wird im Webinar besprochen.

Zielgruppe
Leiter*innen und Mitarbeiter*innen der Bauplanungs-, Stadtentwicklungs- und Bauaufsichtsämter von Bezirksregierungen, Kreisen und Gemeinden, ferner Vertreter*innen von Stadtplanungs-, Architektur- und Ingenieurbüros sowie von Rechtsanwaltskanzleien.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 24-500009-310 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 66677 anerkannt.


Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Eva Isabel Spilker