Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die BauGB-Novelle 2025 -

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Termin
28.01.2026
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL260002
Dozent
Dr. Thomas Schmitt
Nicht-Mitglieder
€ 165,00*
vhw-Mitglieder
€ 150,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Thomas Schmitt

Dr. Thomas Schmitt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Neussel KPA Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Schwerpunkte im Bauplanungs-, Fachplanungs-, Umwelt- und Abgabenrecht; zahlreiche Veröffentlichungen zu einschlägigen Themen; langjährige Referententätigkeit für den vhw

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Inhalte

Mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. I Nr. 257 vom 29.10.2025), dem sogenannten "Bauturbo", will der Bundesgesetzgeber vor allem dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken.

Zentrale Neuregelung ist § 246 e BauGB, der befristet bis zum 31.12.2030 weitgehende Abweichungen vom gesamten Bauplanungsrecht bei Wohnbauvorhaben unter Zustimmungsvorbehalt der Gemeinden (§ 36 a BauGB) ermöglicht. Außerdem sollen für den Wohnungsbau in § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3 b BauGB erleichterte Zulassungsmöglichkeiten im Einzelfall geschaffen werden. Darüber hinaus sollen befristete Vorschriften aus dem Baulandmoblisierungsgesetz vom 14.06.2021 (vgl. § 201 a und § 250 BauGB) um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Daneben enthält der "Bauturbo" in § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. a BauGB Festsetzungsgrundlagen für Immissions- und Emissionskontingente mit Abweichungsmöglichkeiten von der TA Lärm in begründeten Fällen sowie lärmschutzbezogene Planerhaltungsvorschriften in § 216 a BauGB.

Das Seminar stellt die bundesrechtlichen Neuregelungen unter besonderer Berücksichtigung der sich daraus für die Gemeinden ergebenden Themenfelder dar und zeigt Lösungen für sich bereits abzeichnende Probleme in der Anwendungspraxis auf.

Zielgruppe

Beschäftigte in Stadt- ,Gemeinde- und Kreisverwaltungen (Bauplanungs- und Bauordnungsämter) bzw. der Rechtsämter kommunaler Gebietskörperschaften, Bedienstete anderer an Plan- und Genehmigungsverfahren beteiligter Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange, Verbandsvertreter, Planungs- und Architekturbüros, Projektentwickler sowie auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts tätige Rechtsanwälte.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Fragen und Fallgestaltungen zum Seminarthema sind ausdrücklich erwünscht. Bitte reichen Sie Ihre Anfragen bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ein, damit der Referent sich damit befassen kann.

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Friedrich-Ebert-Straße 5
55218 Ingelheim am Rhein

Veranstaltungsort