Veranstaltungsdetails

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Umweltrecht und Klimaschutz

Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur - was kommt da auf uns zu?

Termin
16.05.2024
Uhrzeit
9:00 - 12:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB245726
Dozierende
Dr. Stefan Lütkes, Axel Voss MdEP
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Stefan Lütkes

Dr. Stefan Lütkes

Ministerialrat a.D., BUNAK Büro für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, bis Ende 2023 Leiter des Referats "Gebietsschutz, Natura 2000", zuvor Leiter des Referats "Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn.

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Axel Voss MdEP

Axel Voss MdEP

Seit 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2014 Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sowie rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

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Inhalte

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU-Verordnung TA(2024)0089) angenommen. Der Rat der Europäischen Union will noch vor den Wahlen Anfang Juni 2024 dem Verordnungsvorschlag ebenfalls zustimmen.

Das geplante EU-Renaturierungsgesetz soll für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten sorgen, Bestäuberpopulationen stärken, Treibhausgasemissionen einsparen, für mehr Ernährungssicherheit sorgen und uns vor den schlimmsten Konsequenzen von Extremwetterereignissen bewahren.
Die Mitgliedstaaten müssen entsprechend dem geplante EU-Renaturierungsgesetz bis 2030 mindestens für 20 Prozent der Ökosysteme an Land und auf dem Meer wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen. Zudem ergreifen sie für 30 Prozent bestimmter Lebensräume, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen. Dies können Wälder, Grünland und Feuchtgebieten, aber auch Flüsse, Seen und Korallenriffen sein. Bis 2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90 Prozent. Hier haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt.

Instrument zur Durchsetzung dieser Verordnung sind nationale Wiederherstellungspläne, die innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten - also bis ca. April/Mai 2026 - von Bund und Ländern aufzustellen sind. Zur Klärung der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie Kommunen ist ein Gesetzgebungsverfahren zu erwarten. Der Zeitplan ist sehr anspruchsvoll.

Unsere Dozenten bringen Sie zu ausgewählten Themen auf den Stand der geplanten Verordnung. Aus Sicht eines Europa-Abgeordneten werden Hintergründe zum Entstehungsprozess und weiteren Prozedere des EU-Renaturierungsgesetzes erläutert.

Mitglieder des bdla (Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen) können sich zum vhw-Mitgliedpreis anmelden.

Ihre Dozenten

Dr. Stefan Lütkes
Ministerialrat a.D., BUNAK Büro für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, bis Ende 2023 Referatsleiter "Gebietsschutz...", zuvor Referatsleiter "Naturschutzrecht..." im Bundesumweltministerium, Bonn.

Axel Voss
Seit 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2014 Mitglied des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sowie rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

Zielgruppe
Beschäftigte der Bundes- und Landesverwaltung, der Bauplanungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer , Ingenieure und Verbandsmitglieder
Hinweise zur Teilnahme
Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter umweltrecht@vhw.de einzureichen.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 2,5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange