Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail bis zwei Wochen vor Webinarbeginn an
umweltrecht@vhw.de .
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,75 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-227 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 78353 anerkannt.