Allgemeines Verwaltungshandeln
Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken in der Kommunalverwaltung erkennen und vermeiden
- Termin
- 25.09.2026
- Uhrzeit
- 9:30 - 13:00 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB263054
- Dozent
- Dr. Torsten Mertins
€ 300,00*
€ 250,00*
Veranstaltungsdetails
Allgemeines Verwaltungshandeln
Im kommunalen Verwaltungsalltag können jederzeit Irrtümer und Fehler passieren. Problematisch wird es oft dann, wenn hieraus ein finanzieller Schaden für die Kommune entsteht. Unabhängig davon, ob es um ungeplante Zahlungen, überzogene Ausgaben oder Einnahmeverluste geht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob jemand für den Schaden persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ist die Kommune verpflichtet, Ersatzansprüche gegenüber einzelnen Bediensteten geltend zu machen. Je nach Fallgestaltung, vor allem wenn ein Verdacht auf Untreue zulasten der Kommune besteht, kann es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit der Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung kommen. Dieses Risiko besteht ebenso dann, wenn kommunale Bedienstete bei der Erzielung von Einnahmen zu "kreativ" vorgehen. So können beispielsweise Vertragsgestaltungen, mit denen sich die Kommune im Gesetz nicht vorgesehene finanzielle Vorteile versprechen lässt, trotz guter Absichten der Akteure als strafbare Vorteilsannahme gewertet werden. Neben Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken drohen zudem Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis bzw. eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sobald plakative Vorwürfe wie "Korruption" oder "Geldverschwendung" im Raum stehen, kann die Medienberichterstattung die Lage zusätzlich verschärfen.
Vor diesem Hintergrund verfolgt das Webinar das Ziel, anhand von Praxisbeispielen kommunale Bedienstete für persönliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu sensibilisieren und mögliche Maßnahmen zu deren Vermeidung aufzuzeigen.
Schwerpunkte:
· Abgrenzung zur Amtshaftung der Kommune
· Persönliche Risiken für Kommunalbedienstete: Haftung für Vermögensschäden und Strafrechtliche Verantwortlichkeit, Disziplinarmaßnahmen bzw. Kündigung
· Praxisbeispiele: Verzicht auf Forderungen, Unangemessenheit von Ausgaben, Sponsoring (Städtebauliche) Verträge mit unzulässigen Vorteilen für die Kommune, Nichtbeachtung aushaltsrechtlicher Vorgaben, Risikogeschäfte, Nichterhebung von Kommunalabgaben, Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln, Vergabe öffentlicher Aufträge
· Organisatorische und persönliche Handlungsempfehlungen zur Risikovermeidung