Veranstaltungsdetails

Immobilienrecht, -management, -förderung | Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV)

Termin
07.06.2024
Uhrzeit
9:30 - 12:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB240571
Dozierende
Dipl. Ing. Thomas Demes, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian Seeger
Nicht-Mitglieder
€ 230,00*
vhw-Mitglieder
€ 190,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dipl. Ing.                                                   Thomas Demes

Dipl. Ing. Thomas Demes

Fachstellenleiter Versorgungstechnik, Amt für Immobilienmanagement, Stadtverwaltung Münster; Da das Thema Schulverpflegung an Bedeutung gewonnen hat, wurden in Münster 30 Machbarkeitsstudien durchgeführt.

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Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian Seeger

Diplom-Wirtschaftsingenieur, Firma IDEE-SEEGER

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Inhalte

Nach Zustimmung des Bundesrates ist zum 1.10.2022 die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Neben der Pflicht zur jährlichen Prüfung von Gasheizungen wurde mit dieser Verordnung die Pflicht zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für alle Gebäude mit Gaszentralheizung eingeführt.

Bei Nichtwohngebäuden ab 1.000 m2 beheizter Fläche und bei Wohngebäuden mit mind. 10 Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 30.09.2023 durchgeführt werden. Für kleinere Gebäude ab 6 Wohneinheiten verlängert sich die Frist bis zum 15.09.2024.
Die Verordnung gibt zudem vor, das der hydraulische Abgleich nach dem Verfahren B der Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" durchzuführen ist.

Die Umsetzung dieser Verordnung innerhalb Jahresfrist stellt für die öffentlichen und privaten Akteure eine große Herausforderung dar, die zunächst eine kurzfristige Bestandsaufnahme und Priorisierung erforderlich macht. Da das technische Know How in der Praxis aber nicht bei jeden HSK-Handwerksunternehmen vorhanden ist, sind im Vorfeld die folgenden Fragen und möglichen Vorgehensweisen zu klären:

  • Was soll mit einem hydraulischen Abgleich erreicht werden?
  • Was ist mit dem Verfahren B gemeint?
  • Welche Daten/Planunterlagen sind für die einzelnen Gebäude erforderlich?
  • Inwieweit ist die Durchführung in Eigenregie möglich?
  • Wann ist die Einbeziehung von Fachplanern erforderlich?
  • Wie steht es um die erforderliche Qualifikation des Heizungshandwerks?
  • Wie sind Aufwand oder Kosten je nach Größe der Gebäude zu veranschlagen?
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem VKIG Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. veranstaltet.

Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte in der Technischen Gebäudeausrüstung von Kommunen, Kreisen, Wohnungsunternehmen, Kirchen sowie (halb-)öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Organisationen, Fachplaner/innen und Energiebeauftragte
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Inhaltlich zuständig

Dipl.-Oec. Jens Becker