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Mit diesem Webinar bringen wir Sie auf den aktuellen Stand von zwei Gesetzesvorhaben, die wesentliche Neuerungen für die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Verkehrsanlagen und des Netzausbaus mit sich bringen bzw. zu einer erleichterten Sicherung von Flächen für die grüne Infrastruktur beitragen sollen.
Das Infrastrukturzukunftsgesetz soll der Beschleunigung, insbesondere bei der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau unserer der Straßen-, Bahn- und Wasserstraßeninfrastruktur dienen. Abzuwarten bleibt, ob auch einheitliche Beschleunigungsregeln für die Erneuerbaren Energienanlagen sowie den Netzausbau mit integriert werden.
Digitale Prozesse, praxisfreundliche Gesetze sind eine Seite zur Erreichung dieses Ziels, die Veränderung der materiellen Vorgaben des Umweltrechts die andere Seite. Es geht um eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Plangenehmigung statt eines Planfeststellungsverfahrens aber auch um die Ausweitung von Planungs - und Genehmigungsfiktionen.
Die unter das Gesetz fallenden Infrastrukturvorhaben sollen mit einem "überragenden öffentlichen Interesse" ausgestattet werden. Außerdem wird die seit 50 Jahren bestehende Eingriffsregelung im BNatSchG inhaltlich umgestaltet, indem für Eingriffe nach diesem Gesetz prinzipiell ein Ersatzgeld gezahlt werden kann. Der Bund soll dann für eine optimierte Verwendung der Mittel für großflächige Kompensationsmaßnahmen sorgen.
Das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur soll zügig vom Bundeskabinett verabschiedet und dann im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Damit werden Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auch vor dem Hintergrund der Wiederherstellungs-Verordnung erleichtert und beschleunigt. Auch zugunsten von Naturschutzmaßnahmen soll dann ein "überragendes öffentliches Interesse" eingeführt werden. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sollen einfacher beschafft werden können. Die grüne Infrastruktur und der Biotopverbund sollen gestärkt werden.
Das konkrete Programm folgt in Kürze.
Zielgruppe
Beschäftigte der Bundes- und Landesverwaltung, der Bauplanungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer, Ingenieure und Verbandsmitglieder
Hinweise zur Teilnahme
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail bis zwei Wochen vor Webinarbeginn an umweltrecht@vhw.de.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
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Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
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