Veranstaltungsdetails

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Umweltrecht und Klimaschutz

Infrastrukturzukunftsgesetz / Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur - was bedeutet dies für die Umweltplanung?

Termin
23.11.2026
Uhrzeit
9:00 - 14:30 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB266700
Dozierende
Dr. Stefan Lütkes, Stefan Schoeneck
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Stefan Lütkes

Dr. Stefan Lütkes

Ministerialrat a.D., stv. Vorsitzender im Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Rechtsanwalt in der Kanzlei Kerkmann, Saame, Jeromin, Andernach, dort zuständig für das Umwelt und Energierecht, bis Ende 2023 Leiter des Referats "Gebietsschutz, Natura 2000", zuvor Leiter des Referats "Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege" im Bundesumweltministerium.

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Stefan Schoeneck

Stefan Schoeneck

Ministerialrat a.D., bis Mitte 2026 stellvertretender Leiter der Abteilung "Klimaschutz, Naturschutz und Forsten, Leiter des Referats "Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege" im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. Bis März 2026 Vorsitzender des Ausschusses "Rechtsfragen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA)

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Inhalte

Mit diesem Webinar bringen wir Sie auf den aktuellen Stand von zwei Gesetzesvorhaben, die wesentliche Neuerungen für die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Verkehrsanlagen und des Netzausbaus mit sich bringen bzw. zu einer erleichterten Sicherung von Flächen für die grüne Infrastruktur beitragen sollen.

Das Infrastrukturzukunftsgesetz soll der Beschleunigung, insbesondere bei der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau unserer der Straßen-, Bahn- und Wasserstraßeninfrastruktur dienen. Abzuwarten bleibt, ob auch einheitliche Beschleunigungsregeln für die Erneuerbaren Energienanlagen sowie den Netzausbau mit integriert werden.

Digitale Prozesse, praxisfreundliche Gesetze sind eine Seite zur Erreichung dieses Ziels, die Veränderung der materiellen Vorgaben des Umweltrechts die andere Seite. Es geht um eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Plangenehmigung statt eines Planfeststellungsverfahrens aber auch um die Ausweitung von Planungs - und Genehmigungsfiktionen.

Die unter das Gesetz fallenden Infrastrukturvorhaben sollen mit einem "überragenden öffentlichen Interesse" ausgestattet werden. Außerdem wird die seit 50 Jahren bestehende Eingriffsregelung im BNatSchG inhaltlich umgestaltet, indem für Eingriffe nach diesem Gesetz prinzipiell ein Ersatzgeld gezahlt werden kann. Der Bund soll dann für eine optimierte Verwendung der Mittel für großflächige Kompensationsmaßnahmen sorgen.

Das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur soll zügig vom Bundeskabinett verabschiedet und dann im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Damit werden Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auch vor dem Hintergrund der Wiederherstellungs-Verordnung erleichtert und beschleunigt. Auch zugunsten von Naturschutzmaßnahmen soll dann ein "überragendes öffentliches Interesse" eingeführt werden. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sollen einfacher beschafft werden können. Die grüne Infrastruktur und der Biotopverbund sollen gestärkt werden.

Das konkrete Programm folgt in Kürze.

Zielgruppe

Beschäftigte der Bundes- und Landesverwaltung, der Bauplanungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer, Ingenieure und Verbandsmitglieder
Hinweise zur Teilnahme
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail bis zwei Wochen vor Webinarbeginn an umweltrecht@vhw.de.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange