Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an
umweltrecht@vhw.de .
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,25 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Bitte halten Sie zu der Veranstaltung eine aktuelle Gesetzestextsammlung zum BauGB, BauNVO und BNatSchG bereit.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 74118 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registrier-Nr. 25-50009-458 anerkannt.