Veranstaltungsdetails

Tagung

Abgabenrecht

Kommunale Gebührentage NRW 2024 - Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung und ihre Auswirkungen auf die Gebühren

Termin
13.05.2024 - 14.05.2024
Uhrzeit
jeweils 9:30 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Dortmund | Nordrhein-Westfalen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NW242001
Dozierende
Prof. Dr. Christoph Brüning, Dr. Peter Queitsch
Nicht-Mitglieder
€ 660,00*
vhw-Mitglieder
€ 560,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Prof. Dr.                                                    Christoph Brüning

Prof. Dr. Christoph Brüning

Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften und Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Kiel; Präsident des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein; zuvor Richter am VG Gelsenkirchen; Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher, Beiträge und Kommentierungen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und Kommunalabgabenrecht

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Dr. Peter Queitsch

Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund NRW e. V., Düsseldorf
Geschäftsführer der KommunalAgenturNRW GmbH, Düsseldorf

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Inhalte

In den Jahren 2023 und 2024 war das Gebührenrecht wieder Gegenstand zahlreicher Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

So hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 zu der Frage der gespaltenen Gebührensätze bei der Aufgabe der Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen entschieden. Zugleich wurde entschieden, dass Messdaten eines ungeeichten Wasserzählers zur Abrechnung der Gebühren nicht verwendet werden dürfen, was die Frage aufwirft, wie dann die Abrechnung durchzuführen ist. Auch die Frage der Erhebung einer Grundgebühr bei der Niederschlagswassergebühr für an den öffentlichen Kanal anschließbare Flächen ist wieder in das Blickfeld gerückt. In Anbetracht zunehmender Starkregenereignisse stellt sich ebenso die Frage, welche Kosten zum Überflutungsschutz über die Niederschlagswassergebühr refinanziert werden können. Durch das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz und die Einwegkunststofffondsverordnung stellt sich die Frage, wie die Einnahmen bei der Erhebung der Abfallgebühr Berücksichtigung finden müssen. Weiterhin wirft die seit dem 15.12.2022 geltende Neuregelung in § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KAG NRW Anwendungsfragen auf.

Die "Kommunalen Gebührentage 2024" bieten als Fachseminar einen kompakten und systematischen Überblick über die Grundlagen sowie die aktuellen Rechtsfragen bei der Erhebung grundstücksbezogener Gebühren. Zu diesen Gebühren gehören insbesondere die Wassergebühr, die Schmutzwassergebühr, die Niederschlagswassergebühr, die Abfallgebühr, die Straßenreinigungsgebühr, die Friedhofsgebühren sowie die Gewässerunterhaltungsgebühr.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der mit der Gestaltung und Durchführung kommunaler Gebührensatzungen, der Berechnung und Heranziehung von Gebührenpflichtigen betrauten kommunalen Ämter und Abteilungen, der kommunalen Aufsichtsbehörden, von Rechtsämtern, Rechnungsprüfungsämtern und Kämmereien, Kommunal- und Landespolitiker, Leiter und Mitarbeiter von Stadtwerken, kommunalen Betrieben, Ingenieurbüros, Beratungsgesellschaften, Liegenschaftsverwaltungen, kirchlicher Stellen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Bundes- und Landesvermögensabteilungen der OFD`s sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie öffentliche und private Grundstückseigentümer

Inhaltlich zuständig

Nora Winckel

Organisatorisch zuständig

Sigrid Fröhlich

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149
53129 Bonn

Veranstaltungsort