Bringen Sie Ihre eigenen Fälle für die Diskussion mit den Fachkolleg(inn)en mit, so dass auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Dozenten und den Teilnehmer(inne)n - und auch der Teilnehmer(inne)n untereinander - die Veranstaltung belebt!
Dazu bitten wir um Einreichung Ihrer Fallschilderungen bis zum per Mail an vergaberecht@vhw.de. Selbstverständlich können Sie aber auch spontan während der Veranstaltung Fragen stellen!
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach §15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungenDie Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-342 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 8 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 79137 anerkannt.