Inhalte
Im Lüneburger Beitragsforum 2026 werden Ihnen die neuesten Erkenntnisse zum Erschließungsvertrags-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht vermittelt. Diese Tagung wendet sich an alle mit diesen Themen befassten Personen im norddeutschen Raum namentlich an Beschäftigte der Kommunen, Rechtsanwälte und Verwaltungsrichter. Ein weit über die Landesgrenzen von Niedersachsen bekanntes und anerkanntes Team von Referentinnen und Referenten steht Ihnen mit Vorträgen zu aktuellen Themen aus diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.
Sie informieren sich anhand eines Vertragsmusters und Musterformulierungen von Erschließungsverträgen über Gegenstand, Vereinbarungen zur Durchführung und Kostentragung von Erschließungsmaßnahmen sowie grundstücksrechtliche Fragen und die Sicherung der vertraglichen Verpflichtungen. Sie lernen beitragspflichtige Maßnahmen und den Teilstreckenausbau sowie den Anlagenbegriff im Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht kennen. Ihnen wird erläutert, wie Hinter-Hinterliegergrundstücken sowie andere aktuelle Fragen aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schleswig zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht zu behandeln sind. Darüber hinaus wird besprochen, wie mit übergroßen Grundstücken und anderen besonders praxisrelevanten Fragen aus dem Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht umzugehen ist. Zudem werden verfahrensrechtliche Probleme des Heranziehungsverfahrens und der Änderung von Beitragsbescheiden und deren Lösung thematisiert.
Im Diskussionsforum können Sie Fragen und Fälle aus der eigenen Praxis zur Diskussion
stellen und von ausgewiesenen Expertinnen und Experten besprechen zu lassen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und reichen Sie Ihre Beiträge möglichst bis zwei Wochen vor der Tagung bei
plau@vhw.de ein.
Das Abendforum mit einem gemeinsamen Abendessen bietet Ihnen den angenehmen Rahmen für eine weitere Diskussion beitragsrechtlicher Fragestellungen.
Zielgruppe
Im Bereich des Beitragsrechts tätige Mitarbeiter eines Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts-, Gemeindeaufsichts- oder Rechnungsprüfungsamts, einer Beitragsabteilung oder Kämmerei, der Liegenschaftsverwaltung bei einem Wohnungs- oder Industrieunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Deutschen Post AG, der Bundes- und Landesvermögensabteilung einer Oberfinanzdirektion, eines Planungs- und Stadtentwicklungsamts sowie auf dem Gebiet des Beitragsrechts tätige Rechtsanwälte.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
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