Migration und Ausländerrecht
Neue Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung
- Termin
- 10.12.2025
- Uhrzeit
- 9:00 - 12:30 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB251222
- Dozent
- Dr. Wolfgang Breidenbach
€ 290,00*
€ 240,00*
Veranstaltungsdetails
Migration und Ausländerrecht
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21. Februar 2024, welches am 27. Februar 2024 in Kraft getreten ist, ist der Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung erheblich erleichtert worden. Diese betreffen sowohl den Arbeitsmarktzugang während wie auch nach negativem Ende des Asylverfahrens, mithin die Konstellationen, in denen die Betroffenen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind. Auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis, die für den ersten Arbeitsmarktzugang notwendig ist, sind mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz neu geregelt worden. Bereits im vergangenen Jahr Ist mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Absicherung des Aufenthalts vor und während einer Berufsausbildung neu geregelt wie auch ein "Spurwechsel-light" aus dem Asylverfahren eingeführt worden. Diese Änderungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten. Das Webinar soll sich daher insbesondere den folgenden Themen widmen:
Lockerungen beim Arbeitsmarktzugang während des Asylverfahrens, Änderungen in § 61 AsylG
Erleichterter Zugang zur Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
Die Fortgeltung der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG und der Zu-
gang zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG
Änderungen bei der Rechtsgrundlage und den Erteilungsvoraussetzungen für
eine Beschäftigungserlaubnis in § 60a Abs. 5b AufenthG
"Spurwechsel-light" aus dem Asylverfahren in bestimmte Fachkrafttitel Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Fortgeltung bzw. der Aufhebung einer Beschäftigungserlaubnis