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Vielerorts entstehen neue PV-Anlagen: Freiflächenanlagen sind angesichts gestiegener Strompreise oft auch ohne Förderung rentabel. Zudem wurden die Ausbauziele im EEG angehoben.
Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Kommunen und ihre Bürger dabei "mitzunehmen". So lässt das EEG ausdrücklich zu, dass Anlagenbetreiber freiwillig und ohne Gegenleistung an die Kommunen bestimmte Zahlungen leisten. Die EU-RED-Richtlinie soll die Umsetzung von (kommunalen) Energiegemeinschaften und "energy sharing" ermöglichen. Oft geht es aber auch um weitere Angebote der Anlagenbetreiber oder Forderungen der Kommune, wie z. B. vergünstigte Stromtarife für die Gemeinde und ihre Einwohner, Beteiligungsmöglichkeiten an der PV-Anlage, Pachtzahlungen, Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, Übernahme von Planungskosten etc.
Gleichzeitig ist die Kommune als Träger der Planungshoheit gefragt: Für die Freiflächenanlage ist abseits der Privilegierung ein Bebauungsplan erforderlich. Eine Privilegierung ist aber bislang nur für Anlagen entlang von Schienenwegen und Autobahnen sowie für Agri-PV-Anlagen vorgesehen. Zukünftig sollen durch die Darstellung von Beschleunigungsgebieten Anforderungen im Genehmigungsverfahren entfallen. Das Webinar zeigt die besonderen Herausforderungen bei dem Bebauungsplanverfahren, aber auch bei Genehmigungsverfahren privilegierter Anlagen und die Neuerungen durch Beschleunigungsgebiete auf.
Was im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden kann, kann in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag oder im Durchführungsvertrag vereinbart werden. Gegenleistungen, die keinen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan haben, darf die Gemeinde allerdings für die Aufstellung des Bebauungsplans grundsätzlich nicht entgegennehmen. Welche Maßnahmen stehen aber in einem hinreichenden Zusammenhang mit der PV-Anlage? Was darf eine Kommune? Was könnte sogar strafbar sein? Wann darf und sollte welcher Vertrag abgeschlossen werden? Wie können Energiegemeinschaften und "energy sharing" gelingen? Diesen und Ihren Fragen zum Thema wird sich das Webinar widmen.
Zielgruppe
Dieses Webinar richtet sich an Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden, insbesondere an (Bau-) Bürgermeister und Leiter der Bauplanungs-, Umwelt- und Rechtsämter, an Mitarbeiter der Rechtsaufsichtsbehörden, an Projektentwickler sowie an Rechtsanwälte und alle anderen Berater und Prüfer, die mit entsprechenden Verträgen zu tun haben.
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 72923 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-567 anerkannt.
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