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Der Schutz von Denkmalen und Kulturgütern ist ein wichtiges Anliegen. Dasselbe gilt für den Klimaschutz und Vorhaben, welche dem Klimaschutz dienen: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und ebenso in den Kommunen gibt es vielfältige Bemühungen, den Klimaschutz wirksam voranzubringen. Nicht immer gelingt das konfliktfrei. So scheitern aktuell nicht wenige Windenergie- oder Photovoltaikprojekte an den Vorgaben des Denkmalschutzrechtes, weil sie entweder direkt auf Denkmälern (im Fall der Photovoltaik) oder in deren Umgebung errichtet werden sollen (Windenergieanlagen) und so mit dem Denkmalschutz in Konflikt geraten.
Auch bei der energetischen Sanierung von Gebäuden kann es zu Konflikten kommen, wenn die modernen Sanierungsstandards mit jenen der Denkmalpflege kollidieren. Nicht zuletzt im Rahmen der Bauleitplanung kommt es zu vielfältigen Konstellationen, in denen Städte und Gemeinden zwischen dem Denkmal- und Klimaschutz abwägen müssen. Auf der anderen Seite existieren auch Fälle, in denen Denkmalschutz und Klimaschutz harmonieren - etwa dann, wenn Flächen aus Denkmalschutzgründen von Bebauung freigehalten werden, die zugleich eine Kaltluftschneise bilden, die der Stabilisierung des Stadtklimas und der Klimaanpassung dient.
Schließlich haben sich mehrere Landesgesetzgeber der Aufgabe angenommen, ihre Denkmalschutzgesetze mit Blick auf den Klimaschutz anzupassen: So etwa Bayern oder Niedersachsen, die beide unterschiedliche Wege zur Lösung des Konfliktes gehen. Das Land Berlin hat im Juli 2023 den Leitfaden "Denkmalschutz und Solarenergie" veröffentlicht.
Das Webinar gibt einen Überblick über die aktuellen Konfliktlagen zwischen dem Denkmal- und Klimaschutz und versteht sich ausdrücklich als Diskussionsplattform, auf welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre eigenen Fallbeispiele einbringen und diskutieren können.
Zielgruppe
Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs-, Umwelt- und Rechtsämter, der Denkmalbehörden, Klimaschutzbeauftragte/-manager, freie Planer, Architekten und Rechtsanwälte. Das Webinar richtet sich zudem an alle am Bau und Planung beteiligten Personen und Institutionen.
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 78372 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-274 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
Für das Webinar nutzen wir
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Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
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