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Ob Amoklauf eines Menschen mit ausgeprägter Selbstwertstörung, Bedrohung in der Familie aufgrund wahnhafter Verkennung der Realität, akute Suizidalität im Rahmen einer psychischen Erkrankung: immer häufiger "drehen Menschen durch" und die Behörden sind aufgerufen, zu handeln.
Die zunächst zur Gefahrenabwehr gerufene Polizei entscheidet oft, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKHG" heranzuziehen. Um als Behörde rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig zu werden, ist die Kenntnis der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen unerlässlich.
Im Webinar werden die rechtlichen Voraussetzungen im Erlass und der Durchsetzung hoheitlicher - mithin einseitig und mit Zwang durchsetzbarer - Maßnahmen nach den Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen (PsychKHG) der Länder Bayern und Baden-Württemberg erläutert.
Die Anwendungsvoraussetzungen der Rechtsgrundlagen zur Beantragung einer gerichtlichen und Vornahme einer sofortigen vorläufigen Unterbringung bzw. fürsorglichen Aufnahme, von allgemeinen und besonderen Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Fixierungen, aber auch ärztlichen Zwangsbehandlungen, werden insbesondere auch für ein nicht-juristisches Publikum in verständlicher Art und Weise aufbereitet.
In notwendigem Zusammenhang stehen die Regelungen zur Vollstreckung von gerichtlichen Unterbringungs- oder Fixierungsentscheidungen sowie zum Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen. Soweit erforderlich, folgen einzelne, praxisorientierte Erläuterungen zum gerichtlichen Verfahren nach dem FamFG.
Die Fortbildung richtet sich vor allem an Praktiker und vermittelt das erforderliche Rechtsverständnis für einen rechtssicheren Umgang in diesem grundrechtssensiblen Handlungsfeld.
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte an
fortbildung@vhw.de bis 14 Tage vor der Veranstaltung (unter Angabe der Webinarnummer).
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