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Der Ausbau der Windenergie ist eine zentrale Säule der Energiewende - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands und der EU. Bereits der Umstieg auf eine Positivplanung und die zum Teil ambitionierten bundes- und landesrechtlichen Fristen stellen Planungsverbände vor erhebliche Herausforderungen. Mit der kürzlich beschlossenen Umsetzung der RED-III-Richtlinie in deutsches Recht ergeben sich für die Träger der Regionalplanung, aber auch für Vorhabenträger erneut erhebliche Veränderungen.
Die erst im Juli 2025 verabschiedeten Neuerungen müssen kurzfristig ggf. in bereits laufende Ausweisungsverfahren integriert werden und betreffen nicht nur die Ausweisung sogenannter "Beschleunigungsgebiete", sondern können auch die Festlegung der Windenergie betreffen: Windenergieanlagen genießen in Beschleunigungsgebieten auf Genehmigungsebene weitreichende Privilegierungen - etwa den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Natura-2000- und artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Prüfung von Bewirtschaftungszielen nach § 27 WHG. Hierdurch könnte das bewährte Mittel der Konfliktverlagerung auf Genehmigungsebene wegfallen; die Prüfungen müssten auf Planebene erfolgen. Dabei wirft insbesondere die nationale Umsetzung der Vorschrift, die eine pauschale Ausweisung nahezu aller Windenergie-gebiete (auch) als Beschleunigungsgebiete vorsieht, anspruchsvolle rechtlichen und praktischen Fragen auf.
Das Seminar stellt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen praxisnah dar und zeigt auf, welche Spielräume, aber auch Risiken sich aus der RED III und dem nationalen Recht ergeben und wie damit am besten umgegangen werden kann. Es gibt dabei Raum zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion konkreter Fallbeispiele. Im Mittelpunkt stehen die rechtssichere Festlegung von Windenergiegebieten, die Anforderungen an die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die konkreten Auswirkungen auf die Planungspraxis.
Sie können eigene Fragestellungen einbringen, um individuelle Herausforderungen gezielt zu adressieren. Hierzu schicken Sie bitte Ihre Fragen unter Angabe der Webinar-Nummer bis 14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an
fortbildung@vhw.de .
Zielgruppe
die für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zuständigen Behörden, zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher
Belange, Bau-, Planungs-, Umwelt- und Rechtsämter von Kommunen, planende Architekten und Ingenieure, Vertreter von Verbänden, Eigentümer, Investoren und
Antragsteller sowie im Bau- und Umweltrecht tätige Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-600 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 75804 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
Für das Webinar nutzen wir
Cisco Webex Meeting.
Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
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Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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