Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Sonderbauten - Wiederkehrende Prüfungen

Termin
26.08.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:45 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244012
Dozierende
Dipl.-Ing. Manfred Amrehn, Dipl.-Ing. Andrea Speck
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dipl.-Ing.                                                   Manfred Amrehn

Dipl.-Ing. Manfred Amrehn

Architekt und Leitender Stadtbaudirektor im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, nach München eine der bundesweit größten Bauaufsichtsbehörden. Herr Amrehn ist dort seit 25 Jahren in leitender Position im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht tätig und leitet seit 2014 die Bauaufsichtsabteilung. Er ist Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der RWTH Aachen.

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Dipl.-Ing.                                                   Andrea Speck

Dipl.-Ing. Andrea Speck

Architektin und Leitende Angestellte im Bauaufsichtsamt der Stadt Köln, nach München eine der bundesweit größten Bauaufsichtsbehörden. Frau Speck ist dort seit 2009 im Bereich Brandschutz tätig und seit 2018 technische Leiterin im Bereich Wiederkehrende Prüfung - Brandschutz im Bestand - Temporäre Nutzungsänderungen.

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Inhalte

Der Gesetzgeber in NRW war in der letzten Zeit sehr aktiv: Sonderbauten und die Prüfpflicht von Gebäuden, die der wiederkehrenden Prüfung unterliegen, sowie die Prüfpflicht von technischen Einrichtungen dieser Gebäude sind geregelt in der Prüfverordnung (PrüfVO NRW - wurde 2014 novelliert) und der Sonderbauverordnung (SBauVO NRW - wurde 2016 überarbeitet). Wiederkehrend durch die Bauaufsicht zu prüfen sind alle Gebäude gem. §10 der Prüfverordnung NRW sowie die Gebäude, für die im Einzelfall nach § 50 der Bauordnung (BauO NRW 2018 - Novelle trat zum 1.1.2019 in Kraft) eine Prüfung angeordnet wurde. Die gleichen Gebäude unterliegen meistens auch einer Brandverhütungsschau nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17. Dezember 2015 - in Kraft getreten am 1. Januar 2016. Der Umfang dieser Prüfungen ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt und wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Das Seminar erläutert alle klassischen und aktuellen Probleme anhand der neuesten Rechtslage.

Die Materie wird anhand von NRW-Vorschriften erläutert. Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, bitten wir Sie um Verständnis, dass Ihr Landesrecht möglicherweise abweicht und in der Veranstaltung nicht auf Detailfragen und lokale Rechtsprechung für jedes Bundesland eingegangen werden kann. Sollten Sie zum Recht eines anderen Bundeslandes eine sehr konkrete Frage haben, geben Sie den Dozenten bitte Gelegenheit, sich damit zu befassen, indem Sie diese Frage mindestens 2 Wochen vor dem Durchführungstermin unter Nennung der Veranstaltungsnummer schriftlich einreichen an Fortbildung@vhw.de.

Zielgruppe

Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsämter und Rechtsämter, der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Feuerwehr sowie Bauherren, Architekten/Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen als Entwurfsverfasser, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Richter(innen). Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung den Umgang mit NRW-Vorschriften erläutert. Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, bitten wir Sie um Verständnis, dass Ihr Landesrecht möglicherweise abweicht und in der Veranstaltung nicht auf Detailfragen und lokale Rechtsprechung für jedes Bundesland eingegangen werden kann.

Hinweise zur Teilnahme
Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Die einzelnen Kammern benötigen einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin.Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 68509 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 24-500009-288 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Eva Isabel Spilker