Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Typische Fehler in Bebauungsplänen - Fallstricke bei der Bauleitplanung

Termin
10.02.2026
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB264006
Dozent
Dr. Daniel Pflüger
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Daniel Pflüger

Dr. Daniel Pflüger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter der Universität Marburg. Publikationen zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen und zum Artenschutz. Partner der RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

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Inhalte

Die Bauleitplanung stellt Stadtplaner und Kommunen vor immer größere Herausforderungen. Trotz der Planerhaltungsvorschriften im BauGB leiden viele Bebauungspläne - zum Teil unerkannt - an wirksamkeitsrelevanten Mängeln. Dies stellt für Gemeinden, Bauaufsichtsbehörden, Eigentümer und Investoren eine wirtschaftlich erhebliche Rechtsunsicherheit dar.

Der Referent hat im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit festgestellt, dass dabei häufig die gleichen oder sehr ähnliche Fehler begangen werden, die letztlich vermeidbar sind.

Das Seminar zeigt exemplarisch die typischen Fehler in Bebauungsplänen auf, und zwar von Verfahrens- und Formfehlern über typische Mängel in der Bestimmtheit und im Abwägungsvorgang bis hin zu den einzelnen Festsetzungsfehlern. Zugleich werden Lösungen aufgezeigt, wie diese Fehler vermieden werden können. Dabei werden zahlreiche Fälle aus der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung dargestellt.

Der Referent ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und auf dem Gebiet des Planungsrechts tätig. Seine langjährige Erfahrung mit Bebauungsplänen aus unterschiedlichsten Bereichen - vom großflächigen Einzelhandel, über Klinikgebiete bis zu Wohngebieten - erlaubt es ihm, das Thema praxisnah und anhand reeller Fragestellungen darzustellen.

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Bauverwaltungen (Bauplanung, Baugenehmigung), Bürgermeister und Gemeinderäte, Planer, Ingenieure, Architekten sowie Rechtsanwälte und Investoren.
Hinweise zur Teilnahme



Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller