Inhalte
Der Vorsitzende des Vergabesenats des OLG Rostock gibt einen Einblick in aktuelle Entscheidungen, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Auslegung vergaberechtlicher Vorschriften und deren Anwendung haben. Es besteht hier die Möglichkeit, die Inhalte dieser Entscheidungen aus "erster Hand" kennen zu lernen!
Angebote, die von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auszuschließen. Dieser Grundsatz gilt bei Bauvergaben nur eingeschränkt, weil hier Abweichungen von den technischen Spezifikationen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Wo die Grenzen solcher Abweichungen liegen und wie Auftraggeber vorbeugen können, wird anhand von Praxisbeispielen erörtert.
Die Abgrenzung der Bauleistungen von Liefer- und Dienstleistungen ist etwa bei der Beschaffung von Ausstattungen für Gebäude und bauliche Anlagen häufig schwieriger als gedacht. Die richtige Handhabe ist eine der wesentlichen Weichenstellungen bei der Vorbereitung der Vergabeverfahren. Zu den Weichenstellungen gehört auch die Losaufteilung und die Rechtfertigung einer Gesamtvergabe. Welche Anforderungen hierfür gestellt werden und was dokumentiert werden muss, wird ein weiteres Thema der Veranstaltung sein.
Rahmenvereinbarungen sind das Mittel der Wahl, wenn es um die Beschaffung wiederkehrender Leistungen geht, deren Abruf im Einzelfall offen ist. Häufig handelt es sich um kurzfristige Beschaffungen, für die mehrere leistungsbereite Unternehmen nebeneinander zur Verfügung stehen sollen. Es wird aufgezeigt, ob und wie dies zu feststehenden Preisen möglich ist.
Die Aufstellung von Eignungskriterien ist die eine Seite der Medaille, deren andere Seite die Prüfung der Bieterangaben durch den Auftraggeber ist. Wie weit die Prüfungstiefe reicht, soll anhand von Rechtsprechungsbeispielen aufgezeigt werden.
Zielgruppe
Entscheidungsträger für die Vergabeentscheidungen von Bundes- und Landesbehörden und von Kreisen, Ämtern, Städten und Gemeinden, die Verantwortlichen und Sachbearbeiter von Zweckverbänden und Eigenbetrieben sowie von Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand, Rechtsanwälte, Architekten, Planer aus den Prüfungsbehörden und Vertreter der Bieterseite.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
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