Inhalte
Die Gestaltung, Instandhaltung und der Betrieb von schönen und für Kinder spaßigen bzw. abwechslungsreichen Spielplätzen sind den meisten Kommunen ein hohes Anliegen und wichtiges Gut. Doch in nahezu keinem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. kommunalen Aufgabenerfüllung stellt die Rechtsprechung derart hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit, wie bei der Planung, Errichtung, Kontrolle, sowie Wartung und Instandsetzung eben jener Plätze.
Auch das Sport- und Bewegungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger erwächst sich immer größerer Beliebtheit und damit der Wunsch der Kommunen, diesen Bedürfnissen zu entsprechen. So entstehen stetig neue, abwechslungsreiche Angebote auf öffentlichen Plätzen. Vom klassischen Bolzplatz, dem Bewegungsparkour, dem urbanen "Fitnessstudio", der Boulderwand bis hin zum Wellnesswald. Doch auch bezüglich dieser Einrichtungen treffen den Betreiber von der Planung bis zur Instandhaltung der Anlage Verkehrssicherungspflichten, damit die gewollte und beabsichtigte sportliche Nutzung nicht mit einem Schrecken endet.
Worum geht es?
Dieses Webinar soll zunächst einen gebotenen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und insbesondere die ausschlaggebenden Begrifflichkeiten, wie z.B. der Verkehrssicherungspflicht bzw. der DIN-Norm liefern. Neben den Grundlagen und Grundsätzen wird sodann die praktische Umsetzung beleuchtet - von der Planung bis zur routinemäßigen Kontrolle. Abschließend werden die Spielplatz-Sonderformen mit teilweise unterschiedlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit erörtert.
Sodann widmet sich das Seminar den gängigsten, vielfältigen Sport- und Freizeiteinrichtungen aus verkehrssicherungsrechtlicher Sicht und beleuchtet die unterschiedlichen Anforderungen an die Unfallverhütung.
Zielgruppe
Betreiber von Spielplätzen und sonstigen Freizeitanlagen, insbesondere Vertreter der Städte und Gemeinden, die mit der Planung, Wartung und Instandhaltung von Spielplätzen befasst sind, Verantwortliche von Wohnungsunternehmen und Kindergärten, Architekten, freie Planer und Rechtsberater.
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 77548 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-187 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
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