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Wir haben ein beliebtes Format wieder ins Leben gerufen: eine Richterin und ein Anwalt erläutern Ihnen aktuelle Rechtsprechung - was wurde entschieden und wie wirkt sich dies auf die künftige Praxis aus?
Jahr für Jahr, Halbjahr für Halbjahr ergehen (teilweise richtungweisende und aufsehenerregende!) Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht, den drei Baurechtssenaten des OVG NRW sowie bei den Verwaltungsgerichtshöfen/Oberverwaltungsgerichten der anderen Bundesländer. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist für die praktische Arbeit in Behörden, Anwaltskanzleien, Architekturbüros, Bauträgergesellschaften, Verbänden usw. unverzichtbar! Die volle Bedeutung und Tragweite gerichtlicher Entscheidungen erschließt sich sehr oft erst dann, wenn sie in das richtige Umfeld eingeordnet werden.
Die Dozierenden - Dr. Birga Teigelack, Richterin beim OVG Münster und Nick Kockler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Lenz und Johlen - erläutern Ihnen umfassend die neuesten, vielfach nicht veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen. Sie erhalten vertiefte Einblicke in grundlegende Strukturen und Entwicklungslinien der Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiet des Bauplanungs- als auch des Bauordnungsrechts. Durch das Herstellen wechselseitiger Bezüge und Verknüpfungen entsteht aus vielen Mosaiksteinen ein Gesamtbild, das Ihnen die systematischen Zusammenhänge verdeutlicht. Die Auswahl der Entscheidungen erfolgte nach derzeitigem Kenntnisstand. Sollten bis zum Seminar weitere wichtige Entscheidungen bekannt werden, werden diese berücksichtigt.
Zielgruppe
Leiter(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) von Planungs-, Bauaufsichts-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Vertreter(innen) von Bauträgergesellschaften, Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Architekturbüros, Vermessung-/Ingenieurbüros.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach §15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungenÜber die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,5 Vortragsstunden aus.
Diese ist geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-387 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 79643 anerkannt.
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