Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz

Wasserrechtlicher Trinkwasserschutz und neuere wasserrechtliche Verfahrensvorgaben

Termin
12.05.2026
Uhrzeit
10:00 - 16:30 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB265761
Dozierende
Ulrich Drost, Marcus Ell LL.M.
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Ulrich Drost

Ulrich Drost

Ministerialrat a. D. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (Referatsleitung Wasser­recht), Mitglied im Bund-Länder-Arbeitskreis "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", zahlreiche Veröffentlichungen zum Wasserrecht u.a. Autor des Kommentars "Das neue Wasserrecht in Bayern" und Mitautor des Kommentars "Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen (AwSV 2017)"

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Marcus Ell LL.M.

Marcus Ell LL.M.

Diplom-Verwaltungswirt (FH), Diplom-Jurist (univ.), Regierungsdirektor, Referatsleiter Umwelt und Verbraucherschutz in der Bayer. Staatskanzlei, nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftslehrer für die Rechtsreferendarausbildung, Mitautor des Kommentars "Das Wasserrecht in Bayern".

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Inhalte

Der wasserrechtliche Trinkwasserschutz hat mit dem Erlass der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) eine wesentliche Ausweitung erfahren. Insbesondere wurde in der TrinkwEGV ein enges Fristenkorsett geknüpft. Die Frist für die Inhaber von Wassergewinnungsanlagen, die Dokumentation über die ermittelten Risiken in Trinkwassereinzugsgebiet und über das Untersuchungsprogramm den zuständigen Wasserbehörden zu übermitteln, ist mit dem 12.11.2025 bereits abgelaufen. Die Wasserbehörden haben nunmehr bis zum 12.05.2027 Zeit, auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse und der vom Inhaber der Wassergewinnungsanlage durchgeführten Bewertung erforderliche Risikomanagementmaßnahmen zu erlassen. Dabei kommt es auch darauf an, welcher Schutz für die Trinkwassergewinnungsanlagen bereits auf der Grundlage des allgemeinen Wasserrechts vorhanden ist.

Das Webinar soll die Pflichten nach der TrinkwEGV und mögliche Fallkonstellationen für Risikomanagementmaßnahmen aufzeigen. Dabei wird auf das Zusammenwirken von TrinkwEGV und Regelungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten eingegangen, insbesondere, ob neben Risikomanagementmaßnahmen die Festsetzung von Wasserschutzgebieten noch erforderlich ist und wenn ja welcher besonderen Voraussetzungen für die Festsetzung von, und welcher Anforderungen in Wasserschutzgebieten es dann noch bedarf.

Zudem werden die Handlungsmöglichkeiten im Falle von Wassermangellagen eingegangen. Insbesondere werden bereits bestehende Priorisierungsvorgaben aus dem Bundes- und dem Landesrecht aufgezeigt. Anhand des bayerischen Landesrechts, das seit 1. Januar 2026 eine absolute Vorrangregelung für die öffentliche Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung vorsieht, werden Anwendungsfälle erörtert. Das im Wasserrecht angelegte bestehende Priorisierungssystem für wasserrechtliche Zulassungen unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Trink- und Wasserversorgung wird anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Regelungen zu Zulassungs- und Ausweisungsverfahren für Wasserschutzgebiete werden vor allem in Anbetracht der neuen Anforderungen umfassend dargestellt. Durch verschiedene Beschleunigungs- und Vereinfachungsgesetze hat das wasserrechtliche Verfahrensrecht wesentliche Änderungen erfahren. Die Neuerungen und Änderungen insbesondere folgender Änderungsgesetze werden in Bezug auf das wasserrechtliche Verfahren eingehend erläutert:

  • Umsetzungsgesetz zu Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III; BGBl. 2025 I Nr. 189)
  • Geothermie-Beschleunigungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 348),
  • Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG; BGBl. 2023 I Nr. 344).

Auch auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das am 17.12.2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und das zügig erlassen werden soll (vgl. BR Drs. 780/25 vom 19.12.2025), wird mit Blick auf die Änderungen für das wasserrechtliche Verfahren - jeweils nach Stand des Gesetzgebungsverfahrens - eingegangen.
Neben dem Bundesrecht werden insbesondere anhand des bayerischen Landesrechts landesspezifische Besonderheiten dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf die verfahrensrechtlichen Neuerungen im bayerischen Wassergesetz, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind, eingegangen. Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (GVBl. 2025 S. 667) enthält wesentliche Änderungen sowohl hinsichtlich des Zulassungsverfahrens für Wasserbenutzungen als auch für das Verordnungsverfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten.

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landratsämter, aus Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung sowie Experten von Verbänden und Kammern.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

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Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Diana Coulmas, Fortbildungsreferentin

Dr. Diana Coulmas