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Der Deutsche Mieterbund und der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung laden Sie ein zu den 22. Weimarer Immobilienrechtstagen. Sie finden am 18. und 19. September 2025 im congress centrum neue weimarhalle statt. Eine online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Der Auftakt der Veranstaltung steht im Zeichen der Rechtsprechung des BGH. Richter am BGH Frank Kosziol stellt die aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Wohnraummiete vor.
Es folgt Richter am BGH Dr. Peter Günter mit einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zur Gewerberaummiete.
Danach beleuchtet Dr. Philipp Kadelke das Mietverhältnis als gesellschaftliches Phänomen. Dabei wird Wohnen zur Miete aus einer (ungleichheits-)soziologischen Perspektive betrachtet. Thematisiert wird, wie ungleich sich die Wohnverhältnisse in Deutschland darstellen, welche Bedeutung und Folgen dies auf individueller und struktureller Ebene hat und dass die Versorgung mit Wohnraum mehr ist als die Bereitstellung eines Raumkörpers.
Am Nachmittag referiert Rechtsanwalt Benjamin Raabe zu den Folgen einer Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der angekündigte Bedarf später nicht verwirklicht wird, weil sich der Plan des Vermieters geändert hat oder der Eigenbedarf von vornherein nur vorgeschoben war. Behandelt werden u.a. Ansprüche Mietender auf Schadensersatz und Herausgabe des durch die Räumung der Wohnung Erlangten, aber auch die Strafbarkeit vorgetäuschten Eigenbedarfs und eine mögliche Gewinnabschöpfung.
Im Anschluss widmet sich Vors. Richterin am LG Astrid Siegmund der Vermietung auf Zeit. Befristete Mietverträge, Kurzzeit- oder Ferienvermietungen haben ihre Berechtigung, sollen aber nicht dazu dienen, den Bestandsschutz für Mietende zu unterlaufen, Mietpreisregulierungen auszuhebeln oder Nutzungskonflikte zu befördern. Vor diesem Hintergrund behandelt der Vortrag Voraussetzungen und Grenzen solcher Vermietungen.
Der letzte Beitrag des Tages gilt der Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter. Sie soll Mietenden den Erhalt der Wohnung sichern. Der sozialrechtlich entscheidende § 22 Abs. 8 SGB II steht aber in einem Spannungsverhältnis zu § 569 Abs. 3 BGB. Denn die Wirkung einer durch das Jobcenter ermöglichten Schonfristzahlung gilt nach dem BGH nur für die fristlose, nicht aber auch für eine zugleich hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Claudia Theesfeld-Betten untersucht das Spannungsverhältnis und zeigt, wie ein Erhalt der Wohnung, insbesondere in Zeiten der Wohnungsknappheit, dennoch ermöglicht werden kann.
Rechtsanwalt Dr. Christopher Weidt eröffnet den zweiten Veranstaltungstag mit einem Vortrag zur Bedeutung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vom 23. Oktober 2024 in der Wohn- und Gewerberaummiete.
Anschließend geht Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler der Frage nach, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Versorgung Mietender mit dezentral erzeugtem Solarstrom vom Vermieter bestehen und zeigt mögliche Vertragsgestaltungen auf. Im Vordergrund steht die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Sinne des § 42b EnWG.
Um die Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen, sollen künftig möglichst viele Gebäude an Fern- oder Nahwärmenetze angeschlossen und Heizanlagen im Contracting betrieben werden. Unter welchen Voraussetzungen eine damit verbundene Umstellung auf Wärmelieferung im laufenden Wohnraummietverhältnis möglich ist und was sie für Mieterinnen und Mieter bedeutet, erörtert Stefan Bentrop.
Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein Beitrag zu § 20 WEG. Die Vorschrift wurde mit der WEG-Novelle zum 1. Dezember 2020 eingeführt, um bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zu erleichtern. Vors. Richter am LG Dr. Johannes Hogenschurz stellt die aktuelle Rechtsprechung zu § 20 WEG dar und analysiert, welche Konturen die Vorschrift inzwischen gewonnen hat.
Wir freuen uns, Sie bei den Weimarer Immobilienrechtstagen begrüßen zu können.
Über den Rahmen der Fachbeiträge der Tagung hinaus werden wir Ihnen bei einem gemeinsamen Abend im Hotel Dorint die Möglichkeit bieten, die Gespräche fortzusetzen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Unabhängig vom Format sind Sie jederzeit in das Seminargeschehen eingebunden und können sich mit Sprech- und (bei digitaler Teilnahme auch) Chatbeiträgen beteiligen.
Zielgruppe
Geschäftsführer(innen) und Bearbeiter(innen) von Vermietungsangelegenheiten bei Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände, Mitarbeiter(innen) bei Verbänden, Kommunen und Parteien sowie bei kommunalen Wohnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Liegenschaftsverwaltungen und Rechtsabteilungen der Oberpost-, Oberfinanz- und Bundesbahndirektionen sowie Immobilienmakler und Rechtsberater(innen) öffentlicher und privater Grundstückseigentümer.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 10
Nettostunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung gem. § 34c Abs.2a GewO iVm. § 15b Abs.1 MaBV sowie nach § 15 FAO bei der jeweiligen
Rechtsanwaltskammer).
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