Veranstaltungsdetails

Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien | Öffentliches Immobilienmanagement

Weimarer Immobilienrechtstage 2026 (in Präsenz und online)

Teilnahme Online

Termin
23.09.2026 - 24.09.2026
Uhrzeit
23.09.: 9:00 - 17:30 Uhr, 24.09.: 9:15 - 14:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB265444
Dozierende
Dr. Beate Flatow, Dr. Peter Günter, Dipl.-Ing. Andreas F. Heipp MSc., Dr. Werner Hinz, Sebastian Klöppel, Dr. Philipp I. Lee, Dr. Daniel Reichelt, Dr. Stefan Roth, Astrid Siegmund, Ass. jur. Claudia Theesfeld-Betten
Nicht-Mitglieder
€ 550,00*
vhw-Mitglieder
€ 440,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Inhalte

Der Deutsche Mieterbund und der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung laden Sie ein zu den 23. Weimarer Immobilienrechtstagen.

Zum Auftakt der Veranstaltung stellt Richter am BGH Dr. Daniel Reichelt die aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Wohnraummiete vor. Es folgt ein Beitrag von Richter am BGH Dr. Peter Günter zur aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zur Gewerberaummiete.
Im Anschluss analysiert Vors. Richterin am LG Astrid Siegmund die Reformpläne des Gesetzentwurfs Mietrecht II (Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete) u.a. zur Regulierung von Indexmieten, möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietungen sowie zur Schonfristzahlung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB aus richterlicher Perspektive.

Nachmittags widmet sich Vizepräsidentin des AG a.D. Dr. Beate Flatow der rechtzeitigen Mietzahlung. Sie behandelt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und thematisiert dabei auch, welche Bedeutung moderne Zahlungsinstrumente wie etwa die SEPA-Echtzeitüberweisung in diesem Zusammenhang haben.
Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist neben der Eigenbedarfskündigung eine weitere Möglichkeit für Vermietende, das Mietverhältnis mit vertragstreuen Mietenden für Wohn- oder Geschäftsbedarfe zu beenden. Rechtsanwalt Benjamin Raabe stellt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts dar und zeigt, welche Grenzen zum Schutz Mietender bestehen.
Der letzte Beitrag des Tages von Vors. Richter am LG a.D. Dr. Werner Hinz gilt der Unzumutbarkeit nach § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB. Barrierefreiheit, E-Ladestation, Steckersolargerät - der Anspruch Mietender auf die Zustimmung Vermietender, notwendige Installationen durchführen zu dürfen, ist ausgeschlossen, wenn die Veränderung für Vermietende unzumutbar ist. Welche Aspekte sind hier zu berücksichtigen? Und wo verläuft die Grenze zwischen berechtigten Vermieterinteressen und überzogenen Anforderungen, die Mietende nicht akzeptieren müssen?

Der zweite Veranstaltungstag beginnt mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Es soll die zum 1. Januar 2024 eingeführten Regeln für die Heizungserneuerung (§§ 71ff. GEG) ersetzen und den Spielraum für eine Wärmeumstellung von Gebäuden vergrößern. Dr. Philipp I. Lee analysiert den aktuellen Stand und beleuchtet die (voraussichtlichen) Konsequenzen für Vermietende und Mietende.
Die Umstellung der Wohnungsbestände auf erneuerbare Energien ist kostenintensiv und stellt Wohnungsunternehmen vor eine Herausforderung: Wie kann eine zukunftsfähige und zugleich für die Mieterschaft bezahlbare Wärmeversorgung bei den aktuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelingen? Justiziar Dr. Stefan Roth und MSc. Real Estate, Dipl.-Ing. Architekt Andreas F. Heipp zeigen die Perspektive eines Wohnungsunternehmens.
Nach § 33 SGB II gehen Rückforderungsansprüche von Leistungsempfängern gegen Dritte kraft Gesetzes auf das Jobcenter über. Welche mietrechtlichen Konstellationen betrifft dies? Und wie wirkt sich der Forderungsübergang aus? Diesen Fragen geht Ass. iur. Claudia Theesfeld-Betten nach. Dabei geht es auch um die Folgen der SGB II-Reform. Leistungsberechtigte müssen künftig einen Verstoß ihrer Miete gegen die Mietpreisbremse rügen, damit ihre Wohnkosten übernommen werden.
Mietspiegel weisen meist eine Reihe von Zu- und Abschlägen für wohnwerterhöhende bzw. wohnwertmindernde Merkmale einer Wohnung auf. Sie sind konfliktträchtig und werden durchaus auch von Vermietenden außerhalb des Mietspiegels für eine Mieterhöhung neu "entwickelt". Warum und wie solche Merkmale entstehen, worauf bei der Mietspiegelerstellung zu achten ist und wie eine möglichst rechtssichere Anwendung in der Praxis gewährleistet werden kann, behandelt Sebastian Klöppel, Referent für Wohnungswesen, im Schlussbeitrag der diesjährigen Veranstaltung.

Wir freuen uns, Sie bei den Weimarer Immobilienrechtstagen begrüßen zu dürfen.

Unabhängig vom Format sind Sie jederzeit in das Seminargeschehen eingebunden und können sich mit Sprech- und (bei digitaler Teilnahme auch) Chatbeiträgen beteiligen.

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich an alle Berufsgruppen, die mit dem Miet- und Immobilienrecht befasst sind, insbesondere an Leitende und Mitarbeitende kommunaler und privater Wohnungsverwaltungen und Hausverwaltungen, Rechtsberaterinnen und Rechtsberater in Mieter- und Vermieterverbänden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 10
Nettostunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung gem. § 34c Abs.2a GewO iVm. § 15b Abs.1 MaBV sowie nach § 15 FAO bei der jeweiligen
Rechtsanwaltskammer).
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung gem. § 34c Abs.2a GewO iVm. § 15b Abs.1 MaBV sowie nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Yves Müller