Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

BauGB-Novelle 25/26: Wohnungsbauturbo, Novellen 25/26 und Exkurs RED-III

Termin
18.02.2026
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB264045
Dozierende
Dr. Peter Neusüß, Prof. Dr. Reinhard Sparwasser
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Peter Neusüß

Dr. Peter Neusüß

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br.

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Prof. Dr.                                                    Reinhard Sparwasser

Prof. Dr. Reinhard Sparwasser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br., Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., jahrzehntelange Praxiserfahrung im Bau-/Planungs- und Umweltrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Europarecht, Immobilienrecht, Projektentwicklung

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Inhalte

Die BauGB-Novellierung u.a. zur Schaffung dringend benötigten preiswerten Wohnraums ist bekanntlich an der vorzeitigen Auflösung des Bundestags Ende 2024 gescheitert und wird nun in zwei Teilen weitergeführt: Der erste ganz aktuelle Teil enthält den "Bauturbo" und weitere Wohnungsbauerleichterungen, der zweite Teil knüpft an den Rest der verschobenen Novelle an und soll jedenfalls vor Jahresende 2026 in Kraft treten. Die RED-III dient dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Weit gehende Abweichungen vom Planungsrecht zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht ein neuer § 246e BauGB - im Sinne einer Experimentierklausel befristet bis 31. Dezember 2030. Zugleich erleichtern § 31 Absatz 3 BauGB zugunsten des Wohnungsbaus Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und im unbeplanten Innenbereich § 34 Absatz 3a BauGB Abweichungen vom Einfügensgebot. Sämtliche Erleichterungen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen oder fingierten Zustimmung der Gemeinde und ihrer städtebaulichen Vorstellungen, § 36a BauGB. § 201a BauGB zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt und § 250 BauGB zur Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden bis 31. Dezember 2031 bzw. 2030 verlängert. Einzelfallgerechte und zugleich rechtssichere Lösungen von Lärmkonflikten im Rahmen der Bauleitplanung werden erleichtert, insbesondere bei der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen. Dem dient die Möglichkeit der Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten und von Immissionswerten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Bebauungsplan, so dass in begründeten Fällen von der TA Lärm abgewichen werden kann.

Wir informieren außerdem kursorisch über die Umsetzung der RED-III zur Windkraft an Land in das deutsche Recht mit Wirkung seit 15. August 2025.

Die Veranstaltung wird die neuen Rechtsvorschriften vorstellen und praxisorientiert Hinweise für ihre künftige rechtssichere Anwendung geben - zugleich mit der Möglichkeit der Diskussion und Beantwortung Ihrer Fragen.

Zielgruppe

Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der für die Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 75818 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-030 anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen</<br />
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren