Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Das Abstandflächenrecht der Bauordnung für Berlin

Termin
30.04.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Berlin | Berlin
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BB244000
Dozent
Thomas Meyer
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Thomas Meyer

Ehemaliger Referatsleiter der Obersten Bauaufsicht in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin

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Inhalte

Das Abstandsflächenrecht ist nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Im Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Abstandsflächen. Bei den übrigen Verfahrensarten ist der Entwurfsverfassende verantwortlich.

Werden die Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich bei § 6 BauO Bln um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der Behörde besondere Sorgfalt geboten.

Im Seminar lernen Sie die Systematik des Abstandsflächenrechts und die Schnittstellen zum Bauplanungsrecht kennen. Sie informieren sich über die gesetzlichen Regelungen unter Einbeziehung der ergänzenden Reglungen durch das sechste Gesetz zur Änderung der Berliner Bauordnung, das am 30.12.2023 in Kraft getreten ist, zu den Grundregeln des Abstandsflächenrechts, zu bestehenden Ausnahmen, zur Bemessung der Abstandsflächen, zum Umgang mit Abstandsflächen im Bestand sowie zur Möglichkeit von Abweichungen.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe

Beschäftigte von Bauaufsichtsbehörden und Stadtplanungsämtern, Beschäftigte aus mit Vermessung, Planung, Entwurf und Genehmigung von Bauvorhaben befassten Architektur- und Ingenieurbüros, Beschäftige der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, im öffentlichen Baurecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Berlin).

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Petra Lau

Organisatorisch zuständig

Silke Matter

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin

Veranstaltungsort