Inhalte
Für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wie der Städtebauplanung, dem Bau von Straßen, Schienen, Abwasser- und Abfallanlagen, werden zur Durchführung der Maßnahmen private Grundstücke benötigt. Angesichts zunehmender Flächenknappheit und wieder steigender Grundstückspreise wird es für Gemeinden und Vorhabenträger immer schwieriger, die Flächen freihändig von den betroffenen Grundstückseigentümern zu erwerben. Oftmals bleibt nur die Enteignung, um Zugriff auf die Grundstücke zu erhalten, die für die Realisierung von öffentlichen Vorhaben zum Wohl der Allgemeinheit benötigt werden.
Im Seminar werden die Voraussetzungen für eine Enteignung zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und der Ablauf eines Enteignungsverfahrens unter Berücksichtigung der besonders praxisrelevanten Rechtsgrundlagen der Fachgesetze und der Enteignungsgesetze Bayerns und Baden-Württembergs dargestellt.
Zielgruppe
Die mit der Grundstücksbeschaffung befassten Beschäftigten der Kommunen in den Bau- und Liegenschaftsämtern, Straßenbehörden, Kämmereien und Zweckverbänden sowie von Planungsbüros und Maßnahmenträgern (z. B. Verkehrsunternehmen, Energieversorger) aus Bayern und Baden-Württemberg, Mitarbeitende von Enteignungsbehörden und Rechtsanwälte, die sich einen guten Überblick über das Enteignungsverfahren verschaffen wollen.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
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