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Für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wie der Städtebauplanung, dem Bau von Straßen, Schienen, Abwasser- und Abfallanlagen, werden zur Durchführung der Maßnahmen private Grundstücke benötigt.
Angesichts zunehmender Flächenknappheit und wieder steigender Grundstückspreise wird es für Gemeinden und Vorhabenträger immer schwieriger, die Flächen freihändig von den betroffenen Grundstückseigentümern zu erwerben. Oftmals bleibt nur die Enteignung, um Zugriff auf die Grundstücke zu erhalten, die für die Realisierung von öffentlichen Vorhaben zum Wohl der Allgemeinheit benötigt werden.
Im Seminar werden die Voraussetzungen für eine
Enteignung zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und der
Ablauf eines Enteignungsverfahrens unter Berücksichtigung der besonders praxisrelevanten Rechtsgrundlagen dargestellt.
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Bundesrecht (wie BauGB, FStrG, AEG)
- Landesrecht
- Enteignungsgegenstand
- Zulässigkeit der Enteignung insb. nach § 87 BauGB sowie nach landesrechtlichen Vorschriften
- Allgemeine Voraussetzungen, insbesondere Wohl der Allgemeinheit
- Besondere Voraussetzungen, insbesondere angemessenes Angebot
- Enteignungsverfahren, insb.
- Antragstellung
- Beteiligte
- Ablauf des Enteignungsverfahren
- Die Entschädigung
- Beendigungsalternativen
- Rechtsschutz
- Rückenteignung
- Abgrenzung zu
- Entschädigungsfestsetzungsverfahren
- Vorzeitiger Besitzeinweisung