Veranstaltungsdetails

Bodenrecht und Immobilienbewertung

Erbbauzins und Wertsicherung bei Wohnerbbaurechten - Praxisfragen zur Anwendung von § 9a ErbbauRG

Termin
19.01.2026
Uhrzeit
9:00 - 15:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB260151
Dozent
Dipl.-Rechtspfleger Bernd-Peter Schäfer
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dipl.-Rechtspfleger                                          Bernd-Peter Schäfer

Dipl.-Rechtspfleger Bernd-Peter Schäfer

verfügt über mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrung als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung. Herr Schäfer ist Referent zu den Themen Erbbaurecht, Grundbuchrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

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Inhalte

Die Erbbauzinsanpassung ist ein zentraler Punkt im Erbbaurecht. Sie erfolgt meist auf Grundlage vertraglicher Wertsicherungsklauseln.
Bei Wohnerbbaurechten gelten jedoch durch § 9a ErbbauRG enge gesetzliche Grenzen, die zwingend zu beachten sind. Fehler bei der Anwendung können erhebliche Folgen haben - bis hin zu Rückzahlungsansprüchen des Erbbauberechtigten.

Dieses Webinar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Erbbauzinsanpassung bei Erbbaurechten mit Wohnbebauung. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie Vertragsklauseln sicher umgesetzt und gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Inhalte und Lernziele:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten:
  • einen Überblick über praxisrelevante Arten von Wertsicherungsklauseln (Automatikklausel, Leistungsvorbehalt), die in Erbbaurechtsverträgen enthalten sind
  • Kenntnisse zur Systematik und Anwendung des § 9a ErbbauRG, einschließlich gemischt genutzter Bauwerke, vertragswidriger Nutzung und Billigkeitsschranke
  • Berechnungsbeispiele unter Einbeziehung der Indizes des Statistischen Bundesamtes und Nutzung des interaktiven Rechenprogramms
  • Hinweise zur optimalen Vertragsgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • einen Überblick über Anpassungen ohne Wertsicherungsklausel auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung


Zielgruppe

Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Sparkassen und Banken, öffentliche und private Erbbaurechtsnehmer sowie Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige, die sich mit Erbbaurechten befassen.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung als Fortbildung gemäß § 34 c Abs. 2 a GewO i. V. m. § 15 b MaBV.

Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurskammer NRW als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten (4,5 Zeitstunden) unter der Registrier-Nr. 75819 anerkannt.Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 75819 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Katrin Weber-Bobe

Katrin Weber-Bobe