40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in NRW

November 2020

129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen". Das Programm wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. Insgesamt stehen 70 Millionen Euro bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten.

Nahezu alle eingereichten Anträge könnten bei der Bewilligung berücksichtigt werden, teilte Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, mit und erklärte: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Die höchste Förderung wird für die Bochumer Innenstadt mit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden. Jeweils rund 1,3 Millionen Euro werden für die Solinger Innenstadt und für die Altstadt in Warendorf bereitgestellt: Hier sollen leerstehende Ladenlokale angemietet werden, ein Zentrenmanagement eingerichtet und Immobilien zwischenerworben werden.

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das "Sofortprogramm Innenstadt" wird auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. So sollen Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren können, die sich aktuell ergeben.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen. 
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können. 
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten. 

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, Pressemitteilung vom 13. November 2020