8. Änderung im Regionalisierungsgesetz: 1 Milliarde mehr

Dezember 2022

Mit der 8. Änderungen im sogenannten Regionalisierungsgesetz   setzt der Bundesrat eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November 2022 um: Der Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant; ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 billigte der Bundesrat 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten - einige schon zum 1. Januar 2023.

Quelle: Bundesrat kompakt, Meldung vom 16. Dezember 2022


Änderung Regionalisierungsgesetz: Zusätzliche Gelder für Regionalbahnen

Februar 2020: Die Länder sollen mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene bekommen: Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer entsprechenden Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BR. Drs. 43/20) zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 30. Januar beschlossen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Schrittweise Anhebung
Laut Gesetzesbeschluss stehen den Ländern im laufenden Jahr 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Jahr 2021 erfolgt eine erneute Aufstockung um 150 Millionen Euro. Zuzüglich einer Dynamisierung von 1,8 Prozent beläuft sich die Unterstützung dann auf 308,1 Millionen. Im Jahr 2022 erhalten die Länder 308,15 Millionen Euro mehr und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Bis 2031 erhöhen sich die Regionalisierungsmittel damit insgesamt um circa 5,2 Milliarden Euro.

Das Vorhaben ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung.

Weiteres Gesetz angekündigt
In einer Protokollerklärung hat die Bundesregierung bereits angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Steigerung der Trassenentgelte von der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel zu entkoppeln. Stattdessen soll die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf die gesetzliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent begrenzt werden. Damit greift die Bundesregierung eine Forderung der Länder auf.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 14. Februar 2020