Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16. Dezember 2025 die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen der Wertgrenzen für Bauleistungen nach § 3a VOB/A bekannt gegeben.
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Wertgrenzen (jeweils ohne Umsatzsteuer):
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: einheitlich 150.000 Euro. Die Differenzierung zwischen Ausbaugewerken (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau sowie allen übrigen Gewerken entfällt.
- Freihändige Vergabe: 100.000 Euro statt bisher 10.000 Euro
- Direktauftrag: 50.000 Euro statt bisher 3.000 Euro
Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger – BAnz AT 16.12.2025 B7