Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes geplant

Juni 2019

Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition angestrebten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen wurde am 25. Juni 2019 der entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 19/9736) in modifizierter Fassung verabschiedet.

Danach sollen Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und sich "an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland" konkret beteiligen, künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Laut Vorlage wäre eine Regelung, "die die Staatsangehörigkeit entfallen lässt und erst nachträglich in Kraft gesetzt wird", als verbotene Entziehung anzusehen. Daher sei eine Erfassung sogenannter "Rückkehrer", die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, durch die neu zu schaffende Verlustregelung nicht möglich. "Soweit sich aber IS-Kämpfer noch in verbliebenen Bastionen oder Rückzugsgebieten des IS aufhalten, kommt im Fall der konkreten Beteiligung an wieder aufflammenden oder erneuten Kampfhandlungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verlusteintritt grundsätzlich in Betracht", führt die Bundesregierung in der Begründung weiter aus.

Ein mit der Koalitionsmehrheit im Ausschuss angenommener Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sieht zudem einen Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe sowie eine "gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit als gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung" vor. Ferner soll dem Änderungsantrag zufolge die Frist zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung von bisher fünf auf zehn Jahre erhöht werden.

Mit dem Änderungsantrag sollen den Koalitionsfraktionen zufolge Forderungen der Innenministerkonferenz (IMK) umgesetzt werden. Sie habe hervorgehoben, dass "die sichere Feststellung der Identität und die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe, notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sind". Wie in der Begründung des Änderungsantrags weiter ausgeführt wird, hat sie das Bundesinnenministerium gebeten, "eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Frist auf zehn Jahre für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen zu ergreifen und die "gesicherte Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers sowie die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Einbürgerungsvoraussetzungen ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufzunehmen. Dieses Anliegen werde aufgegriffen, da es "fachlichen Bedürfnissen der Praxis entspricht".

In der Sitzung verwies die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass es bei der Regelung zum Thema Vielehe um den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe gehe. Die SPD-Fraktion betonte, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um ein "Votum gegen Einbürgerung" gehe, sondern darum, mit "Gesetzgebung auf Realität" zu reagieren. Die AfD-Fraktion hob hervor, dass niemand wisse, wie viele Mehrehen es in Deutschland gebe. Die FDP-Fraktion kritisierte die vorgesehene Fristverlängerung als überzogen. Die Fraktion Die Linke nannte die geplanten Neuregelungen "unausgegoren". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete diese Neuregelungen als Rückschritt im Staatsangehörigkeitsrecht. Quelle/Weitere Informationen: hib vom 25. Juni 2019