Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes treten am 1. Juni in Kraft

Mai 2020

Die am 12. Mai 2020 vom Landtag beschlossenen Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes sind am 15. Mai 2020 im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und treten am 1. Juni 2020 in Kraft. Quelle: Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 15/2020, S. 121-123


12. Mai 2020

Landtag beschließt Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes

Glückspieler sollen in Niedersachsen künftig besser vor Spielsucht geschützt werden. Außerdem erhalten Kommunen Kriterien für das Auswahlverfahren bei konkurrierenden Spielhallen. Das sind die wichtigsten Änderungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, die am 12. Mai 2020 im Niedersächsischen Landtag beschlossen wurden.

Die Regelung war notwendig geworden, weil seit 2012 Mindestabstandsregelungen für Spielhallen und ein Mehrfachkomplexverbot (mehrere Spielhallen unter einem Dach) gelten. Das führte zu konkurrierenden Antragsverfahren für Spielhallen. Die bisherige Praxis, das Los entscheiden zu lassen, wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im September 2017 für rechtswidrig erklärt.

Werden Zusicherungen, die sich im Auswahlverfahren positiv auswirkten, nicht eingehalten, erlischt künftig die Erlaubnis automatisch.

Als Auswahlkriterien gelten z.B.:

  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten,
  • Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, das Rauchen in der Spielhalle zu verbieten,
  • Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen,
  • Abstand zu Gaststätten mit Alkoholausschank.

In begrenztem Umfang lässt das Gesetz noch Übergangsregelungen zu. Bis zum 30. Juni 2021 soll z. B. in Mehrfachkomplexen der Betrieb einer zweiten Spielhalle erlaubt werden.

Diese befristeten Regelungen seien vertretbar, weil man im Gesetz jetzt auch die Suchtvorbeugung deutlich stärke, so Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann. Außerdem nehme man damit Rücksicht auf die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Spielhallen um Arbeitsplatzverluste.

Suchtprävention und der Schutz von Spielsüchtigen seien zentrale Anliegen des Gesetzes. So werde eine landesweite Spielersperrdatei für pathologisch Spielende aufgebaut werden, die diese vor sich selber schützen soll. In der Sperrdatei sollen Selbst- und Fremdsperren eingetragen werden. Jeder Spielhallenbetreiber ist künftig verpflichtet, beim Einlass einer Person zu kontrollieren, ob diese in der Sperrdatei eingetragen ist. Ist dies der Fall, so ist dieser Person der Zutritt zur Spielhalle zu verwehren. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Pressemitteilung vom 12. Mai 2020