ALG-II-online-Antrag – Start in Hessen und Niedersachsen

Juni 2020

Die Corona-Krise hat die Entwicklung von Online-Anträgen massiv beschleunigt: In sechs kommunalen Jobcentern in Hessen und Niedersachsen kann ab 10. Juni 2020 Arbeitslosengeld II online beantragt werden: in den Kreisen Groß-Gerau, Offenbach, Osnabrück, Schaumburg, Verden sowie der Landeshauptstadt Wiesbaden steht der Dienst bereit. Ab 15. Juni 2020 können alle 104 kommunalen Jobcenter in Deutschland die erste Version des digitalen Antrags nutzen. Damit sollen sowohl die kommunalen Jobcenter als auch Millionen von Antragstellenden entlastet werden.

Während der Corona-Krise sind die Arbeitslosenzahlen stark gestiegen: Derzeit liegt die Arbeitslosenquote bei 6,1 Prozent. Für den Mai registrierte die Bundesagentur für Arbeit 2,813 Millionen Arbeitslose, damit stieg die Zahl gegenüber dem April dieses Jahres um 169.000. Derzeit beziehen circa 2,9 Millionen Haushalte ALG II. Nach Schätzungen der Bundesregierung ist bis zum dritten Quartal 2020 mit einem Anstieg auf bis zu vier Millionen Haushalte zu rechnen. Die Bearbeitung der zahlreichen Anträge stellt sowohl die kommunalen Jobcenter als auch die Millionen von Antragstellenden vor eine enorme Herausforderung – insbesondere, da die Corona-bedingten Kontaktsperren und Abstandsregelungen die Prozesse zusätzlich verlangsamen.

Digitalisierung des ALG II-Antrags – entwickelt im DigitalisierungslaborMit dem Ziel, sowohl die kommunalen Jobcenter als auch Arbeitslose schnellstmöglich zu entlasten, wurde die Digitalisierung des Online-Services kurzfristig beschleunigt. Der Online-Antrag kann den sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen ersetzen. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone auf eine Plattform hochgeladen werden. Anschließend wird der fertige Antrag digital und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt.

Die Digitalisierung des ALG II-Antrags fällt in das föderale Digitalisierungsprogramm des Online-Zugangsgesetzes (OZG), das Express-Verfahren ist ein gemeinsames Projekt des Hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Verantwortlich für die operative Umsetzung des Projekts ist das Kompetenzteam Digitale Transformation der KJC unter der Leitung des Hessischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages, das in enger Abstimmung mit den beiden hessischen Ministerien arbeitet. Vom hessischen kommunalen Informationstechnologie-Dienstleister ekom21 wurde auf der Plattform Civento die technische Lösung realisiert und die Pflege bis zum Jahr 2022 übernommen.

Während viele Jobcenter in Deutschland als gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit betrieben werden, führen in 104 Kommunen zugelassene kommunale Träger die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II eigenständig durch. Die erste Version des Antrags auf Arbeitslosengeld II, die nun digital verfügbar ist, wurde speziell für diese 104 kommunalen Jobcenter entwickelt. Für Kundinnen und Kunden der von der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gemeinsam betriebenen Jobcenter steht seit Anfang Mai eine Plattform zur Verfügung, auf der sie ihren Antrag online ausfüllen und dem zuständigen Jobcenter übermitteln können.

Das Konzept für die digitale Lösung wurde in einem Digitalisierungslabor erarbeitet. Neben Nutzerinnen und Nutzern sind Personen mit Fachexpertise aus Bund, Ländern und Kommunen, für E-Government und Rechtsfragen sowie IT-Design an einem solchen Labor beteiligt. Das Prinzip Nutzerorientierung steht hier im Vordergrund. Bislang sind zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) Digitalisierungslabore gestartet, die einen wichtigen Beitrag für den Wandel zu einer digitalen und nutzerfreundlichen Verwaltung leisten.

Nach dem OZG sollen bis Ende 2022 alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen digital beantragt werden können. In der von Bund und Ländern vereinbarten nutzerorientierten und arbeitsteiligen Umsetzung hat Nordrhein-Westfalen die Federführerschaft im Themenfeld Arbeit und Ruhestand. Das Land Hessen hat die OZG-Leistung Arbeitslosengeld II als Co-Federführer in diesem Themenfeld entwickelt und finanziert. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 10. Juni 2020