Annahme von E-Rechnungen nun Pflicht für alle öffentlichen Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern

Juli 2021

Seit 29. Juni 2021 sind in Mecklenburg-Vorpommern alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. "Mit der entsprechenden Verordnung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung", so die IT-Beauftragte der Landesregierung MV, Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich und erläutert: "Elektronische Rechnungen können künftig über eine Zentrale Rechnungseingangsplattform eingereicht werden. Erforderlich ist lediglich die elektronische Adresse des öffentlichen Auftraggebers, die bei der Auftragserteilung bekanntgegeben wird."

Der Zugang zur elektronischen Rechnung erfolgt über die OZG-RE-Plattform: https://xrechnung-bdr.de. Die Plattform wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesdruckerei GmbH in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung betrieben. Auftragnehmer können sich hier einfach registrieren und dann ihre Rechnungen einreichen. Landesbehörden müssen künftig diese Plattform nutzen. Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern wird deren Nutzung freigestellt. Etwa ein Drittel der Kommunen des Landes machen von der Möglichkeit bereits Gebrauch.

Rechnungssteller sind durch die Verordnung erst ab dem 1. April 2023 verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu erstellen. Gleichwohl konnten bereits 900 Eingangsrechnungen an die Landesbehörden verzeichnet werden.

Weitere Informationen für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen sind auf dem Serviceportal der Landesregierung www.mv-serviceportal.de unter "Elektronische Rechnung – Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber, Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" zu finden. Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen finden Sie hier: https://www.landesrecht-mv.de

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 6. Juli 2021