Ausbau erneuerbarer Energien – NRW-Landesregierung beschließt Eckpunkte für Änderung des Landesentwicklungsplans

August 2022

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben. Um damit gerade in der aktuellen Energieversorgungskrise zügig zu starten, hat sich das Landeskabinett in einem ersten Schritt auf Eckpunkte zur notwendigen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verständigt, die das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erarbeitet hat. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt erfolgen. Konkret geht es um die Zielsetzung, das Bundesziel von zwei Prozent Fläche für Windenergie gerecht auf die verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen zu verteilen. Die Landesregierung wird zudem die 1.500-Meter Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan aufheben.

Die geplanten LEP-Änderungen im Überblick:

  • Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes: Ziel ist die ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen.
  • Abstandsregelung Wind: Die 1.500-Meter-Abstandsvorgabe der Vorgängerregierung im Landesentwicklungsplan wird aufgehoben.
  • Wind im Wald: Die Erzeugung von Windenergie soll künftig auch auf geeigneten Waldflächen möglich sein (Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen).
  • Gewerbeflächen: Auch Gewerbe- und Industrieflächen sollen in den Blick rücken. Die Abstandsflächen großer Industriebauten könnten für Erneuerbare Energien genutzt werden.
  • Freiflächen-Photovoltaik: Mit der LEP-Änderung wird auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV erweitert. Hochwertige Ackerböden und eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund sollen dabei weiterhin klare Grenzen setzen. Mehrfachnutzungen wie sie durch Agri-PV und Floating-PV möglich seien, könnten wesentlich dazu beitragen, die Fläche in NRW möglichst effizient zu nutzen.

Um einen zügigen und ausreichenden Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, will die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören u. a. Spielräume des Artenschutz- und Naturschutzes zu nutzen und zu vergrößern, die stufenweise Abschaffung von pauschalen Abstandsregelungen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten.

Das federführende Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wird auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte in einem ersten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu sichern, wird die Windpotenzialstudie des Landes aktuell überarbeitet. Für Frühjahr nächsten Jahres ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant. Ziel ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung zu beschließen und im Landtag einzubringen.

Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Pressemitteilung vom 31. August 2022