Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladehubs gebilligt

Juni 2021

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute dem von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Sobald das Schnellladegesetz, als rechtliche Grundlage, in Kraft getreten ist, will das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen.




Informationen zum Ausschreibungskonzept:

  • Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, wird das BMVI die Errichtung und den Betrieb von ca. 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten, in Summe also mehreren Tausend neuen Schnellladepunkten ausschreiben – dem Deutschlandnetz. Jeder Ladepunkt muss jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen. Rund 2 Mrd. Euro stehen dafür bereit.
  • Die 1000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Bewertungskriterien sind Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.
  • Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:
    1. Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
    2. Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.
  • Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Bei der Ermittlung des Bedarfs über das StandortTOOL wird der bisherige Bestand an HPC-Ladeinfrastruktur berücksichtigt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
  • Durch die Festlegung eines Preismodells soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben.

Das Ausschreibungskonzept können Sie hier einsehen: www.bmvi.de/konzept-ausschreibung-deutschlandnetz

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 9. Juni 2021