Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und Ende der Turbo-Einbürgerung beschlossen

Juni 2025

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2025 den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus das Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Zugleich hat das Kabinett das Ende der Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Dafür wurde der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Künftig wird für die Einbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, dass die Entscheidungen im Bundeskabinett der Reduzierung der illegalen Migration dienten. Ziel sei es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden. 

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung vom 28. Mai 2025

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