Baden-Württemberg: 16 Millionen Euro für Klimaschutz in Kommunen

Juni 2018

Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben den zweiten Klimaschutzpakt unterzeichnet. Damit stellt das Land den Gemeinden, Städten und Landkreisen in den Jahren 2018 und 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. In den beiden Jahren zuvor betrug das Volumen des Paktes drei Millionen Euro.

Ende 2015 hatten die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände den ersten Klimaschutzpakt Baden-Württemberg geschlossen. Mit dieser Vereinbarung bekannten sich Land, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den klimapolitischen Zielen des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes. Kommunen im Land erhalten darüber weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung eigener Maßnahmen zum Klimaschutz. Bislang sind 229 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten.

"Unser Ziel ist es, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im ganzen Land möglichst flächendeckend sichtbar zu machen", sagte Untersteller. "Mit der Fortschreibung des Klimaschutzpakts gehen wir dabei einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir haben zahlreiche neue Fördertatbestände geschaffen und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt."

Mit dem zweiten Klimaschutzpakt stellt die Landesregierung den Gemeinden, Städten und Landkreisen in den Jahren 2018 und 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. In den beiden Jahren zuvor betrug das Volumen des Paktes drei Millionen Euro.

Das Land unterstützt über die Vereinbarung insbesondere Angebote zur Beratung und Vernetzung von Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie von Multiplikatoren und Mandatsträgern, insbesondere Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten, im Bereich Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Erstmals stehen auch Fördermittel für nachhaltige, energieeffiziente Sanierungen von Schulen bereit. Ergänzend zur Förderung durch Finanz- und Kultusministerium werden beim Erreichen nachhaltiger energetischer Standards attraktive Boni gewährt. Damit soll dem Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 in vorausschauender Weise Rechnung getragen werden.

Das Land und die kommunalen Landesverbände sind an den zweiten Klimaschutzpakt zunächst bis Ende 2019 gebunden. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 4. Juni 2018