Baden-Württemberg: Bauen mit Holz wird erleichtert

Januar 2026

Bauen mit Holz soll in Baden-Württemberg künftig noch einfacher und in einem breiteren Anwendungsbereich möglich. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen und eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Ministerin Nicole Razavi sagte: "Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz: Mit unserer neuen Holzbau-Richtlinie wird das Bauen mit Holz auch dort ermöglicht, wo strengere Brandschutzanforderungen bestehen. Das schafft Planungssicherheit und spart Zeit und Geld." Die neuen Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft.

Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise. Damit sollen künftig noch mehr innovative und nachhaltige mehrgeschossige Holzgebäude im Land entstehen. Die bisherigen Grenzen bei der Anwendung werden deutlich erweitert: Zum Beispiel wird die Holztafelbauweise nun auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (wie zum Beispiel großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 Metern Höhe) und grundsätzlich auch bei Sonderbauten möglich. Bei Sonderbauten können dafür weitergehende Anforderungen (zum Beispiel Brandschutzgutachten) notwendig werden.

Vorreiter beim Thema Holzbau

Künftig gibt es in Baden-Württemberg auch in der Holzbauweise keine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten in Gebäudeklasse 5 mehr. Dabei wird jedoch bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten, wie insbesondere Krankenhäusern, verbindlich ein Brandschutzgutachten gefordert. "Baden-Württemberg bleibt damit weiterhin Vorreiter beim Thema Holzbau", so Razavi. Baden-Württemberg erleichtert bereits seit Jahren sukzessive das Bauen mit Holz, indem es technisch nicht gerechtfertigte Beschränkungen abbaut und seine Technischen Baubestimmungen entsprechend anpasst. "Mit der Muster-Holzbau-Richtlinie ist die Bauministerkonferenz unserem Beispiel aus Baden-Württemberg gefolgt. Wir haben nicht nur einen Trend gesetzt – er ist jetzt Standard für die ganze Republik."

Fünf Richtlinien, zwei Verwaltungsvorschriften

Die Holzbau-Richtlinie des Landes ist eine von fünf Richtlinien, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen aktualisiert hat. Sie werden zusammen mit der Neufassung der VwV TB sowie der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen zur Anpassung an die letzte Änderung der Landesbauordnung veröffentlicht und als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht:

Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft

Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 10. Dezember 2025 tritt am 12. Januar 2026 in Kraft – und damit im selben Zeitraum wie die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der meisten anderen Bundesländer. Ab dem 12. Januar 2026 gelten somit über die Landesgrenzen hinweg weitgehend einheitliche technische Regelungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Dies soll Hemmnisse bei Planung und Bau von Gebäuden insbesondere im Wohnungsbau abbauen.

Mit der neuen VwV TB setzt Baden-Württemberg den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 24. November 2023 um, bei den technischen Bauvorschriften keine Veränderungen vorzunehmen, die das Bauen verteuern oder erschweren. Diesem Grundsatz folgend werden nur die technischen Normen und Regeln in Bezug genommen, die für die bauordnungsrechtliche Gefahrenabwehr und die Sicherheit von baulichen Anlagen zwingend notwendig sind. Weitergehende Anforderungen wie Komfortanforderungen sind nicht Teil der Technischen Baubestimmungen.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg , Pressemitteilung vom 9. Januar 2026

Veranstaltungsempfehlung

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Brandschutz beim Bauen mit Holz

Termin
08.12.2026
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB264090