Baden-Württemberg fördert Integrationsprojekte mit rund 2,2 Millionen Euro

August 2022

Ob Begegnungsräume, Familienberatung oder interkulturelle Cafés – Integration findet vor allem vor Ort in den Kommunen statt. Deshalb fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg mit dem Förderaufruf 2022 "Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen" landesweit 31 Integrationsprojekte mit insgesamt rund 2,2 Millionen Euro.

Fördermittel werden für verschiedene Projekte eingesetzt
Die Fördermittel werden beispielsweise für die Einrichtung kommunaler Migrantenvertretungen, die Entstehung von Begegnungsräumen und Willkommenstreffpunkten sowie für den Aufbau ehrenamtlicher Behördenlotsinnen und Behördenlotsen eingesetzt. Darüber hinaus werden Initiativen unterstützt, um die Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie ihr Verständnis für zentrale Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Land zu fördern.

Im Fokus stehen zusätzlich Geflüchtete, die physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind beziehungsweise waren. Ihnen soll etwa durch traumapädagogische Gruppenangebote oder einfach zugängliche Trauma-Sprechstunden geholfen werden. Hier lernen sie Methoden und Strategien, um ihre Erfahrungen zu verarbeiten.

Expertengremium unterstützte bei Projektauswahl
Bei der Förderentscheidung wurde das Sozial- und Integrationsministerium von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Mit Unterstützung des Gremiums war es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen 31 erfolgsversprechende Integrationsprojekte für eine Förderung auszuwählen. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Stärkung des demokratischen Verständnisses von Jugendlichen durch interaktive Workshops, Begegnungs- und Austauschangebote zum Beispiel für geflüchtete Frauen, Informationsveranstaltungen zu den zentralen Bereichen der Gesellschaft wie Gesundheit, Wohnen und Arbeit sowie eine niedrigschwellige Unterstützung bei Behördengängen.

Gefördert werden Kommunen und freie Träger, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstfördersatz beträgt 40.000 Euro pro Kalenderjahr.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 19. August 2022