Baden-Württemberg: Landesinitiative zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht erfolgreich

Dezember 2021

Baden-Württemberg hat sich im Rahmen der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, die am 1. und 2. Dezember 2021 stattfand, erfolgreich für eine Überprüfung von Formerfordernissen im Arbeitsrecht eingesetzt. "Die fortschreitende Digitalisierung kann auch im Arbeitsrecht einen Beitrag dazu leisten, Bürokratie abzubauen. Nicht zwingend notwendige Formerfordernisse gehören auf den Prüfstand", erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

"Ich freue mich, dass alle Länder unsere Initiative unterstützt haben und unser Antrag einstimmig angenommen wurde" sagte Hoffmeister-Kraut. "Gerade jetzt, während der Regierungsbildung in Berlin, machen wir damit auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Die neue Bundesregierung, die Digitalisierung und Bürokratieabbau zum festen Bestandteil ihrer Regierungsarbeit machen möchte, muss nun zügig den Prüfauftrag der Fachministerinnen und Minister der Länder annehmen und konkrete Vereinfachungen vorschlagen", forderte Hoffmeister-Kraut.

Strenge Schriftformerfordernisse lockern
Im Arbeitsrecht wird in vielen Gesetzen die Einhaltung der Schriftform für Rechtsgeschäfte oder sogar nur für Nachweise verlangt. Nach Auffassung der Landesregierung ist einigen Stellen die Einhaltung der Schriftform nach wie vor sinnvoll, wie etwa bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. An anderen Stellen verhindere die strenge Schriftform jedoch die notwendige Digitalisierung von Geschäfts- und Personal-Prozessen sowie die Umsetzung mobiler Arbeitsformen (Homeoffice), ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenüberstünde.

Beispielsweise enthalte das Teilzeit- und Befristungsgesetz an mehreren Stellen Schriftformerfordernisse. Nach dem Arbeitszeitgesetz könne zum Beispiel Mehrarbeit lediglich dann vereinbart werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hätt, wenngleich ein Tarifvertrag diese Möglichkeit erst einräumen müsse. Insbesondere Schriftformerfordernisse verursachten Verwaltungsaufwand, unter anderem weil sie Doppelstrukturen (digital und Papier) notwendig machten, Geschäftsprozesse verlangsamten und daher unnötige Kosten verursachen würden. Der Ausdruck und Versand von Dokumenten verursache zudem auch eine nicht unerhebliche Umweltbelastung in Form von Papier, Druckfarbe, Transport und Entsorgung. Quelle/Weitere Informationen: Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 8. Dezember 2021