Baden-Württemberg schließt Einführung der E-Akte in der Justiz ab

Dezember 2025

Baden-Württemberg schließt die Einführung der elektronischen Akte an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Seit dem 10. Dezember 2025 arbeiten alle Fachbereiche der Justiz elektronisch.

Mit der Ausstattung der letzten Amtsgerichte am 10. Dezember 2025 hat Baden-Württemberg die Einführung der E-Akte an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in sämtlichen Fachbereichen abgeschlossen. Damit erfüllt das Land die bundesgesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt, bereits vorzeitig und meldet als erstes Bundesland Vollzug.

Erstmals sind nun auch Strafsachen und Zwangsvollstreckungsverfahren vollständig digitalisiert. Damit ist die Justiz Baden-Württembergs landesweit und fachübergreifend digital aufgestellt.

Die E-Akte ist nun eingeführt bei:

  • 108 Amtsgerichten
  • 17 Landgerichten
  • beiden Oberlandesgerichten
  • 17 Staatsanwaltschaften
  • beiden Generalstaatsanwaltschaften
  • 25 Gerichten der Fachgerichtsbarkeiten

Rund 11.000 Beschäftigte der Justiz arbeiten nun mit der eAkte. Bis heute wurden über 2,7 Millionen Verfahren vollständig elektronisch geführt.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Justiz und für Migration Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2025Landeseinheitliche E-Akte BW

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