Baden-Württemberg startet Ideenaufruf für kommunale Holzbau-Konzepte

November 2020

Im Rahmen der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg startet das Land einen Ideenaufruf für kommunale Holzbau-Konzepte. Insgesamt stehen rund 6,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Bewerbungsschluss für die erste Stufe ist am 21. Dezember 2020.

"Im Fokus des Ideenaufrufs stehen vor allem kommunale Konzepte und Wege im Städtebau, die zur Umsetzung von Holzbauprojekten führen. Gesucht werden neue innovative Ansätze zum Beispiel bei eigenen Liegenschaften, der Quartiersentwicklung oder der Schaffung ganzer Siedlungen", erklärte Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Hierzu bedürfe es engagierter und innovativer Kommunen, die als Trendsetter vorangehen. Der Ideenwettbewerb solle hierfür Anreize setzen. "Wer mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz baut, schont das Klima und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Holz- und Holzmischbauweisen eignen sich beispielsweise optimal um bestehende Bebauungen aufzustocken, Baulücken zu schließen oder Bestandsbauten zu sanieren", erklärte der Minister. Zahlreiche Projekte würden schon heute belegen, dass eine hochwertige und nachhaltige Weiterentwicklung urbaner und ländlicher Räume mit Holz wirtschaftlich ist und einen Mehrwert für die Bevölkerung mit sich bringen.

Das Land setzt sich daher mit der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg für ein höheres Klimabewusstsein im Bauwesen ein. Holz sei der einzige relevante Baustoff, der eine günstige CO2-Bilanz aufweist und einen unmittelbaren Speichereffekt erzielt. Durch die innovative Weiterverarbeitung mit niedrigem Energieeinsatz finde Holz in verschiedensten Formen Verwendung und könne mit architektonischen Akzenten zu einer nachhaltigen Baukultur beitragen.

Die Kommunen sind aufgefordert, Ansätze zum Planen und Bauen mit Holz im Hochbau einzureichen. Dabei kann es sich um erste Ideen handeln, die einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden müssen:

  1. Entwicklung und Konzeption des Baus und der Sanierung eigener Liegenschaften,
  2. Instrumente und Ansätze der Stadtplanung/-entwicklung,
  3. Information, Beratung und Aufklärung Bauwilliger durch die Kommunen (Kommunikation)
  4. Sonstiges/Sonderweg.

Die Einreichung von Ideen zur Planung von Einzelobjekten, als auch Quartiers- und Siedlungsansätze, Beratungs- und Qualifizierungsangebote (intern wie extern), Kommunikationsstrategien und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch andere Formate im kommunalen Planungskontext sind denkbar.

Kurze Ideenskizze als Grobkonzept
Der Aufruf ist niedrigschwellig angelegt, um viele Kommunen anzusprechen. In einem zweistufigen Bewerbungsverfahren wird zunächst ein Grobkonzept in Form einer kurzen Ideenskizze online eingereicht. Nach einer Bewertung durch eine Expertengruppe haben ausgewählte Kommunen die Chance, die Projektidee zu vertiefen und für die Umsetzung vorzubereiten. Eine finanzielle Unterstützung mit jeweils bis zu 20.000 Euro steht hierfür zur Verfügung (erste Stufe). Nach positiver Bewertung besteht in der zweiten Stufe die Möglichkeit eine weitere Förderung in Höhe von bis zu 400.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projektidee zu erhalten (zweite Stufe).

Bewerbungsschluss für die Einreichung einer kurzen Ideenskizze über den Online-Antrag ist der 21. Dezember 2020 (erste Stufe). Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 13. November 2020